Rz. 68
▪ | Zu § 1, Rechtliche Stellung des Handelsvertreters:
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▪ | Zu § 2, Vertragsprodukte:
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▪ | Zu § 3, Pflichten des Handelsvertreters:
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▪ | Zu § 5, Provision des Handelsvertreters:
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▪ | Zu § 6, Berechnung und Fälligkeit der Provision; Entfall oder Reduktion:
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▪ | Zu § 8, Vertragsdauer:
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▪ | Zu § 9, Wettbewerbsabrede:
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▪ | Zu § 12, Verjährung: Vgl. BGH BB 1990, 2066; OLG Celle NJW-RR 1988, 1064: Eine weitere Verkürzung ist dann zulässig, wenn der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt wird und ein anerkennenswertes Interesse besteht. | ||||||
▪ | Zu § 13, Gerichtsstand – Alternative: Vgl. für weitere Vereinbarungen, z.B. Ausschluss des Einzelschiedsrichters, auch das Kapitel "Schiedsgerichtsbarkeit". |
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