Rz. 20

Der Prozess der Vermögens- und Finanzplanung soll nachfolgend anhand konkreter Beispiele verdeutlicht werden. Zuvor gilt es allerdings, die grundsätzliche Systematik bzw. Vorgehensweise kurz zu umreißen:

Datenaufnahme: Bevor der Vermögensinhaber mit seinem Berater die Datenaufnahme durchführt, sollte diesem vorab der mögliche Zeitaufwand hierfür offengelegt werden, damit auch im Hinblick auf eine mögliche Honorarberechnung Transparenz erzeugt wird. Es wird empfohlen, die Datenaufnahme in enger Abstimmung mit dem Vermögensinhaber im Rahmen einer "Checkliste" durch zu arbeiten, damit zum einen mögliche Fragestellungen direkt geklärt werden können, und zum anderen dem Punkt Vollständigkeit (Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung) Rechnung getragen werden kann. Im Rahmen der Aufnahme und Erfassung der Daten werden die Unterlagen zunächst auf Plausibilität geprüft. Ferner kann festgestellt werden, dass es ratsam ist, sich durch eine entsprechende Vollmachterteilung gegenüber Banken, Versicherungen, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusätzliche Informationsquellen zu beschaffen, die ohne weiteren zeitlichen Aufwand für den Vermögensinhaber verbunden sind.
Ist-Analyse: Nach erfolgter Datenaufnahme inkl. entsprechender Plausibilitätsprüfung werden sämtliche Vermögensvorgänge (Einkünfte, Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten und Vorsorge) im Einzelnen analysiert und hinterfragt. Auf Basis der Ziele und Wünsche des Kunden wird von detaillierten Einzelanalysen (z.B. Szenario-Berechnungen Vorsorge, worst case Betrachtung Liquidität etc.) bis hin zur umfangreichen Privatbilanz des Gesamtvermögens, alles betrachtet und auf den Prüfstand gestellt. Jede Besonderheit (z.B. Vertragsform) bis hin zu Kosten-/Leistungsvergleichen und Risiko-/Ertragsbetrachtungen wird schriftlich dargestellt und zusätzlich mündlich erläutert. Somit erhält der Vermögensinhaber einen schnellen und umfassenden Überblick von jedem Einzelinvestment bis hin zur Vermögens- und Liquiditätsentwicklung im Ganzen. Gleichzeitig simuliert das System auf Basis der bestehenden Vermögenswerte eine Entwicklung des Vermögens, der Liquiditätsströme sowie der steuerlich relevanten Parameter in Zukunft. Diese Zukunftsbetrachtung ist umso detaillierter und aussagekräftiger, je näher die unterstellten Zukunftserwartungen (z.B. Rendite/Risikoerwartungen, Ablaufleistungen Versicherungen, Veräußerungserlöse Unternehmensanteile etc.) den tatsächlichen Werten entsprechen. Demnach sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nicht nur auf historische Renditekennziffern für die zukünftige Planung abgestellt werden sollte, sondern diese auch in Abstimmung mit dem Mandanten/Kunden kritisch hinterfragt und entsprechend konservativ unterstellt werden. Bereits eine Abweichung von 1 % Rendite p.a. führt zu einer Vermögensveränderung von 100.000 EUR bei einem Gesamtvermögen von 10.000.000 EUR. Dies potenziert sich um ein Vielfaches, wenn zusätzlich zu der Renditeabweichung eine dauerhafte negative Abweichung in der Rendite gegeben ist und wir einen möglichen Zinseszinseffekt mit unterstellen würden. Bei aller kritischen Würdigung stellt die private Finanzplanung aber auch ein verlässliches und ganzheitliches Fundament für die zukünftigen Entscheidungen dar, die ansonsten nicht möglich wären. Ferner stellt es eine detaillierte Datenbasis zur Verfügung, auf der z.B. eine Kalkulation eines erforderlichen Verkaufspreises von Unternehmensanteilen sowie einer fundierten Nachfolgeplanung fußen kann. Bereits in diesem Stadium kann der Unternehmer verschiedene Gestaltungsoptionen (z.B. Verkauf des Unternehmens gegen Einmalbetrag oder Verkauf des Unternehmens auf Basis einer Rentenzahlung) für sich überprüfen, indem er die möglichen Veränderungen in der Liquidität, Steuern und Vermögen dargestellt bekommt. Grundsätzlich wird seitens des Verfassers ein jährliches update der Finanzplanung empfohlen, um somit mögliche Planabweichungen feststellen und anpassen zu können. Dies verhindert mögliche Fehlplanungen und Fehlinterpretationen. Optimierte Planung: Nachdem der Vermögensinhaber auf Basis der Ist-Analyse eine Zukunftsbetrachtung auf Basis der Fortführung der bestehenden Vermögenswerte vorgestellt bekommen hat, könnte der Finanzplaner in die optimierte Planung übergehen. Die Erkenntnisse aus der Ist-Analyse werden planerisch umgesetzt. Dies bedeutet, dass Alternativen für aufgedeckte Schwächen eingeplant und simuliert werden. Anhand eines einfachen praktischen Beispiels soll dies exemplarisch dargestellt werden (siehe Rdn 21 ff.)

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