Rz. 49

Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 84 %, ca. 17 % in liquiden Anlagen investiert). Der Bereich der eher illiquiden Vermögenswerte (Immobilien und Unternehmenswerte) ist allerdings mit insgesamt 80 % überproportional gewichtet.

Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, auch unter Berücksichtigung des Verkaufserlöses (nach Steuern), dar? Sind nach Wegfall der aktiven Bezüge sowie weiterer positiver Zahlungsströme weiterhin Liquiditätsüberschüsse zu verzeichnen?

 

Rz. 50

Bei Fortschreibung der Vermögenswerte ergeben sich bis zum geplanten Ruhestandsbeginn keine Unterdeckungen. Erst ab dem Jahr 2036 würde sich eine jährliche Unterdeckung in der Liquidität von anfänglich ca. 120.000 EUR p.a. ergeben. Hierbei ist allerdings eine mögliche "Verwertung" des Liquiditätsüberschusses aus dem Jahre 2026 noch nicht berücksichtigt worden, sodass hierfür die kumulierte Betrachtungsweise herangezogen werden muss:

 

Rz. 51

Die kumulierte Betrachtungsweise deckt nun auf, dass eine Absicherung der Altersvorsorge nur auf Basis der freien Liquiditätsströme, inklusive der Berücksichtigung des Unternehmensverkaufs, bis zum 85. Lebensjahr gewährleistet werden kann. Ab dem Jahre 2052 müsste die fehlende Liquidität durch Veräußerung von anderweitigen Vermögenswerten ausgeglichen werden. Hierbei sind die zusätzlichen Ausgaben für angedachte Weltreisen etc. (15.000 EUR p.a.) und die Inflationierung der Lebenshaltungskosten berücksichtigt worden.

 

Rz. 52

In der Gesamtvermögensübersicht wird nun deutlich, dass unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche der Vermögensinhaber das Vermögen erst langfristig sukzessive zurückgeht. Aller Voraussicht nach können die Vermögensinhaber bis ins hohe Alter hiervon zehren. Allerdings muss planerisch beachtet werden, dass mit zunehmendem Alter auch eine risikoaverse Anlagestruktur gewünscht sein kann, die aufgrund geringerer Ertragserwartungen zu einem schnelleren Vermögensverzehr führen können. Eine Absicherung der Altersvorsorge, wie ursprünglich gedacht und gewünscht, erscheint in diesem Umfange möglich. Der Rückgang der Nettovermögensquote vom Jahr 2025 auf das 2026 ist dem Umstand der Steuerlast aus dem geplanten Unternehmensverkauf geschuldet. Ferner sollte bei einer gewünschten zusätzlichen Übertragung von Vermögenswerten auf die Kinder (im Rahmen der steuerlichen Freibeträge) sehr genau und kritisch die weitere Entwicklung der Liquidität und Vermögenssubstanz begutachtet werden, damit eine Ausfinanzierung insgesamt weiterhin gewährleistet werden kann. Einen weiteren Aspekt aus der Praxis stellt der Wunsch nach einer unentgeltlichen Übertragung der Unternehmenswerte z.B. auf die Kinder dar. Des Weiteren können Optionen wie z.B. eine "Verrentung" der Unternehmenswerte überprüft werden. In dem vorliegenden Fall würde unter Beibehaltung der bisher vorgestellten Planungsparameter eine unentgeltliche Übertragung sich wie folgt im Gesamtvermögen auswirken:

In diesem Szenario wird der bisher unterstellte Unternehmenswert auf 1 EUR nach unten angepasst. Bis zum Ruhestandsbeginn fließen allerdings die Einkünfte aus Kapitalvermögen unverändert weiter. Eine deutliche Verschlechterung der Vermögensentwicklung wäre somit wahrscheinlich, sodass von dieser Variante, im Hinblick auf die Würdigung der Interessen der Vermögensinhaber, abgeraten werden sollte.

 

Rz. 53

Wie würde sich nun eine Verrentung der Ansprüche aus dem Wert der Unternehmensbeteiligung auswirken und wie hoch sollte die "jährliche Rente" ausfallen? Vereinfacht wird im Folgenden dargestellt, wie sich eine Verrentung mit jährlich 200.000 EUR über zehn Jahre nach Steuern in der Liquiditäts- und Vermögensentwicklung darstellen könnte:

 

Rz. 54

Die jährliche Liquiditätsbetrachtung verbleibt aufgrund der "Verrentung" der Kapitalanteile bis zum Jahr 2035 positiv. Erst hiernach müsste der Vermögensinhaber weitere Vermögenswerte zum Ausgleich der Liquiditätsunterdeckungen ab dem 74. Lebensjahr heranziehen. Die Vermögensentwicklung würde sich wie folgt darstellen:

 

Rz. 55

Da der Vermögensinhaber in dieser Betrachtung planerisch seinen Unternehmenswert i.H.v. 2.000.000 EUR gegen einen in der Zukunft liegenden "Rentenanspruch" über 10 Jahre tauscht, wurde das Gesamtvermögen im Status Quo von 2.000.000 EUR auf den Vermögenswert 1 EUR gemindert. Die Rentenansprüche (die im Grunde nach in der Zukunft liegen und keine Garantie für einen tatsächlichen cash-flow unterliegen) werden bilanziell hierbei nicht berücksichtigt. Des Weiteren wurde nicht berücksichtigt, dass aus den Liquiditätsüberschüssen in den Jahren 2026 bis 2035 ein positiver Ertrag (Zinsen o.Ä.) erwirtschaftet werden könnte. In Anbetracht der vorab aufgezeigten Liquiditätsentwicklung erscheint zunächst das Gesamtvermögen (Erreichung der Planannahmen hierbei unterstellt) auszureichen, um auch die Ansprüche im hohen Alter befriedigen zu können. Einer kritischen Würdigung sollte an dieser Stelle noch die Struk...

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