Rz. 15
Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berater über eine langjährige Berufserfahrung in der Kundenberatung. Zusätzlich haben sich die Studiengänge zum Certified Financial Planner (CFP) und Certified Estate Planner (CEP) als geeignete Ausbildungsgänge am Markt durchgesetzt.
Rz. 16
Die Qualifizierung zum CFP oder zum CEP folgt dem internationalen Regelwerk, der "4-E-Regel": Education (Ausbildung), Examination (Prüfungen), Experience (jahrelange Erfahrung als Finanzdienstleister) und Ethics (Verpflichtung auf hohe ethische Standards). Der zertifizierte Finanzplaner unterwirft sich somit auch den sogenannten GoF (Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung), die einen Teil der Standesregeln des Berufsverbandes Financial Planning Standard Board Deutschland e.V. darstellen Im Folgenden werden diese aufgeführt:
1. |
Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden. |
2. |
Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. |
3. |
Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen. |
4. |
Richtigkeit/Plausibilität bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht richtig, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen. Sofern quantitative oder qualitative Annahmen verwendet werden, sind diese – sofern nicht ausdrücklich vom Kunden anders gewünscht – vorsichtig, konservativ und auf Basis unabhängiger Quellen zu treffen und zu begründen. |
5. |
Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält. |
6. |
Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist. |
7. |
Einhaltung der Ethikregeln bedeutet, dass ein Berater in privaten finanziellen Angelegenheiten im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln – Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt ohne Ausnahme beachten muss. |
Rz. 17
In jüngster Zeit nahm die Nachfrage nach themenzentrierter Beratung im Financial Planning zu. Daher wurden für diesen neuen Bereich ebenso "Grundsätze ordnungsmäßige Themenberatung" (GoT) seitens des Verbandes verfasst, die nachfolgend dargestellt werden:
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung berücksichtigen die Entwicklung der (internationalen) Finanzindustrie in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Financial Planning, die sich spürbar von den vollumfänglichen, ganzheitlichen Finanzplänen hin zu fokussierten Teil- bzw. Themenplänen entwickelt hat.
1. |
Inhaltliche Mindestanforderungen bedeutet, dass alle für die Themenberatung relevanten Kundendaten zweckadäquat zu erfassen und aufzubereiten sind. Dieses beinhaltet, dass für die nachfolgend aufgeführten Beispiele von Themenberatung die relevanten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Versicherungen und sonstigen Verträge, die korrespondierenden Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, zu analysieren sind. Die Beurteilung hat in Relation zu den Kundenzielen nach den Kriterien wie Rentabilität, Sicherheit, Liquidität und Verwaltungsaufwand zu erfolgen. Dies kann pro Vermögensgegenstand bzw. Vertrag oder auch für aggregierte Werte erforderlich bzw. sinnvoll sein. Nicht abschließende Beispiele für Themenpläne sind:
▪ |
Wertpapierberatung |
▪ |
Versicherungsberatung/Absicherungsmanagement |
▪ |
Erb-/Nachfolgeberatung |
▪ |
Immobilien/Kreditmanagement |
▪ |
Altersvorsorgeberatung |
▪ |
Vermögensstrukturplanung |
▪ |
Unternehmerberatung |
▪ |
Beratung zu geschlossenen Fonds |
|
2. |
Ganzheitliche Beratungssystematik bedeutet, dass trotz der Fokussierung der Themenberatung auf ein Gebiet die wesentlichen Wirkungen und Wec... |