Rz. 21
Auch die nach § 70 FeV durchgeführten Kurse zeigen den Trend, dass die Rückfallzahlen sinken. Die von den Trägern angebotenen Kurse müssen nach der Erstevaluation regelmäßig, spätestens mit Ablauf von 15 Jahren (§ 70 Abs. 2 FeV), einer Wirksamkeitsüberprüfung standhalten. Dementsprechend ist hier die Fülle von Studien hoch. Da nicht alle Studien und Ergebnisse vorgestellt werden können, wird nachfolgend stellvertretend eine Kursevaluation für drogenauffällige Kraftfahrer präsentiert.
Rz. 22
Zum Beispiel richtet sich der Nachschulungskurs "SPEED-02" vornehmlich an Cannabiskonsumenten und soll mithilfe von Elementen der kognitiven Verhaltenstherapie verhindern, dass die Teilnehmer erneut unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, indem vorhandene Konsummuster ermittelt und nach Möglichkeit hin zu einer Reduktion bis bestenfalls einer Abstinenz verändert werden.
Rz. 23
Zur Überprüfung der Wirksamkeit des Kursmodells wurde in den Jahren 2002 bis 2008 eine Evaluationsstudie durchgeführt. Die Rückfallquote der Teilnehmer wurde durch Selbstauskünfte in einer telefonischen Befragung drei Jahre nach Kursende ermittelt. Darüber hinaus erfolgte eine VZR-Abfrage zu neuerlichen Auffälligkeiten zwei bzw. vier Jahre nach Kursende. Als Vergleichsgruppe hierzu dienten Personen, die mit gleicher Fragestellung einen positiven MPU-Ausgang erreicht hatten.
Rz. 24
Aus der schriftlichen Teilnehmerbefragung ergibt sich, dass durch den Kurs Veränderungen in der gewünschten Richtung erzeugt wurden. Es kommt beispielsweise zu einem gesteigerten Problembewusstsein, denn nach Kursende geben weniger Teilnehmer (40 %) an, ihren Konsum immer im Griff gehabt zu haben, als noch vor dem Kurs (53 %). Dies entspricht einer signifikanten, d.h. überzufälligen, Reduktion. Ebenso geben die Teilnehmer an, dass sie nach Kursende mehr positive Aspekte der Abstinenz erleben. Außerdem können sie durchschnittlich mehr Wissensfragen zum Thema Drogen und Straßenverkehr beantworten. Bei der Bewertung des Kurses durch die Teilnehmer ergibt sich, dass SPEED-02 im Durchschnitt auf einer Notenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) mit 2,1 bewertet wurde.
Rz. 25
Drei Jahre nach Beendigung des Kurses wurde die telefonische Nachbefragung durchgeführt. Hierbei erzielte der Kurs immerhin noch eine Durchschnittsnote von 2,5. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer, die noch erreichbar waren, bewerteten dabei den Kurs mit "gut" oder "sehr gut". Die Rückfallquote der Teilnehmer nach eigener Aussage ist in Abbildung 20.1 dargestellt.
Abb. 20.1: Fahrerlaubnisverlust innerhalb von 36 Monaten nach Kursende (ermittelt aus der telefonischen Selbstauskunft)
Rz. 26
Die sich aus den Selbstauskünften ergebenden Rückfallquoten liegen zwischen 8 % (für Fahrerlaubnisverlust) und 10 % (für allgemeine Auffälligkeit mit Drogen, z.B. Ärger mit der Polizei oder einer anderen Behörde). Dies deckt sich auch mit den Daten, die sich aus der VZR-Abfrage ergeben. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die telefonische Nachbefragung ein valides, d.h. verlässliches, Maß zur Datenerhebung für den Kurs war.
Rz. 27
Nach drei Jahren liegt die sich aus den VZR-Abfragen ergebende, geschätzte Rückfallwahrscheinlichkeit bei Teilnehmern des Kurses SPEED-02 bei 8,4 % und damit auf einem ähnlichen Niveau wie für den Kurs "DRUGS" (8,8 %). Für das Kursmodell "LEER", das auf alkoholauffällige Kraftfahrer ausgerichtet ist und bereits seit etwa 40 Jahren durchgeführt wird, wurde für einen Dreijahreszeitraum in einer neuen Wirksamkeitsstudie eine Rückfallwahrscheinlichkeit von nur 7,3 % ermittelt. Damit haben LEER-Teilnehmer sogar eine noch bessere Rehabilitationsrate als SPEED-02- oder DRUGS-Teilnehmer.
Rz. 28
Insgesamt sprechen die Evaluationsergebnisse also für die Wirksamkeit der Kurse SPEED-02, DRUGS und LEER im Hinblick auf die Wiederauffälligkeit im Straßenverkehr. Daraus lässt sich ableiten, dass Nachschulungskurse, die nach § 70 FeV anerkannt sind, insgesamt eine positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit haben.