Der längerlebende Ehegatte ist ebenfalls Vorerbe. Der Vorerbe ist mithin von allen gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit, soweit dies zulässig ist. Er ist insoweit zur freien Verfügung über die Erbschaft (bis auf Schenkungen) und zu ihrem Verzehr berechtigt.
Zum Nacherben berufe ich _________________________ (gesundes Kind) und _________________________ (gesundes Kind) zu gleichen Teilen. Ersatznacherben sind die Abkömmlinge des weggefallenen Miterben, mehrere unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sind keine Abkömmlinge als Ersatzerben vorhanden, so wächst der Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an.
Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein.
Die Nacherbenanwartschaft ist zwischen Erbfall und Nacherbfall nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht vererblich. Das gilt jedoch nicht für eine Veräußerung an den Vorerben; in diesem Fall entfällt auch jede ausdrückliche oder stillschweigende Ersatznacherbeneinsetzung.
Sollte _________________________ (behindertes Kind) vorverstorben sein oder aus anderen Gründen nicht zur Erbfolge gelangen, so entfällt die Beschränkung durch die Nacherbschaft; der längerlebende Ehegatte wird unbeschränkter Alleinerbe.