Rz. 174

Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach §§ 2287, 2288 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge