Rz. 63

Eines Tages erhält der Testamentsvollstrecker Post von einem Steuerberater. Es handelt sich um einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einer Immobilien-GbR, an der Graf Koks sich wenige Jahre vor seinem Tod beteiligt hatte, ohne seinen Kundenberater hiervon zu informieren. Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass Graf Koks sich zusammen mit seinem Steuerberater und seinem Arzt an einem Mehrfamilienhaus in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt hatte.

 

Rz. 64

Das Problem in dieser Fallkonstellation liegt bereits im Vorfeld: Es ist nicht gelungen, den Erblasser dafür zu sensibilisieren, dass jede finanztechnische Entscheidung ihre spezifischen Auswirkungen auf seine Vermögensnachfolge hat. Gerade gesellschaftsrechtliche Beteiligungen erfordern eine präzise Abstimmung zwischen der gesellschaftsrechtlichen und der erbrechtlichen Ebene der Vermögensnachfolge. Die Fallkonstellationen sind dabei sehr unterschiedlich. Das vorgestellte Fallbeispiel bildet nur eine von vielen denkbaren Möglichkeiten ab. Selbst innerhalb dieses Fallbeispiels sind wiederum verschiedene Möglichkeiten denkbar.

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