Dipl.-Betriebsw. Thomas Markert, Christopher Üink
Rz. 60
Wie in der Feuersachversicherung wird auch in der FBUV die Schadenszurechnung zunächst von der Äquivalenztheorie bestimmt. Zur Einschränkung der conditio sine qua non-Formel tritt die Adäquanztheorie als stetiges Zurechnungskriterium hinzu und kann durch den Schutzzweck der Norm ergänzt werden.
Rz. 61
Der Versicherungsfall der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung und der damit notwendige adäquate Kausalzusammenhang zwischen den versicherten Gefahren und dem versicherten Ereignis Ertragsausfall fordert im Rahmen der FBUB gleichwohl mehrere Ereignisglieder, so dass die Voraussetzung für das Leistungsversprechen des Versicherers an die Erfüllung folgender Kausalkette geknüpft ist:
Versicherte Gefahren |
↓ |
Sachschaden |
↓ |
Betriebsunterbrechung |
↓ |
Leistungsrückgang und Ertragsausfall |
Rz. 62
So ist beispielsweise die Ereigniskette unterbrochen, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers unterbrochen wird und es zum Ertragsausfall kommt, da infolge einer Überschwemmung in der Region des Versicherungsnehmers keine Rohstofflieferung an den Versicherungsnehmer stattfinden konnte. Es fehlt hier an der Zwischenursache Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache auf dem Versicherungsort. Keine Ersatzpflicht besteht auch, wenn potenzielle Kunden die Lieferunfähigkeit eines Versandhandels unbegründet unterstellen und daher Bestellungen unterlassen, auch wenn dies mögliche Folge eines versicherten Sachschadens sein kann; so fehlt es hier schon an der notwendigen Zwischenursache der Betriebsunterbrechung.
Rz. 63
Die Auswirkungen eines Ertragsausfalls erfordern neben der Ursächlichkeit auch eine Prüfung der Adäquanz. Im Fall des Versandhandels ist ein adäquater Kausalzusammenhang zu bejahen, wenn Kunden während und grundsätzlich infolge einer vorübergehenden und tatsächlichen Lieferunfähigkeit verloren gehen. Ein außergewöhnliches Ereignis sind nach Auffassung des BGH Kundenverluste, die trotz Vorliegen einer Betriebsunterbrechung auf in wesentlichen Punkten unrichtiger und falscher Berichterstattung der Medien basieren.