Rz. 82
▪ | Tatsächliche Inbesitznahme der Insolvenzmasse einschl. sämtlicher Schlüssel, ggf. Schlösseraustausch, Inbesitznahme von Betriebsmitteln |
▪ | Inventarisierung und Bewertung der Massegegenstände |
▪ | Inbesitznahme und Sichtung der Geschäftsbücher, ggf. Sicherung der EDV |
▪ | Guthaben auf Geschäftskonten und Kassenbestand auf gesondertes Konto vereinnahmen |
▪ | Prüfung der Versicherungs- und Versorgungsverträge |
▪ | Prüfung von Kündigungsfristen |
▪ | Information an Finanzamt |
▪ | Information der Banken und Gläubiger |
▪ | Kündigung von Daueraufträgen |
▪ | Information der Belegschaft, Betriebsrat, abwesende Arbeitnehmer |
▪ | Beantragung einer Betriebsnummer der Masse und Anmeldung der Arbeitnehmer |
▪ | Einleitung arbeitsvertraglicher Maßnahmen |
▪ | Aufforderung der Gläubiger zur Forderungsanmeldung |
▪ | Prüfung, ob Masseunzulänglichkeit vorliegt |
▪ | Kündigung von fortbestehenden Dauerschuldverhältnissen |
▪ | Sicherung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen |
▪ | Ggf. Initiierung eines Lieferantenpools |
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