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Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

 

Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

An das

Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____

Geschäfts-Nr. _____

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____

zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung der Schuldnerin an.

Namens und kraft Vollmacht der _____ lege ich hiermit gegen den Beschluss des Amtsgerichts _____ vom _____, über die Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, zugestellt am _____

sofortige Beschwerde

ein und beantrage,

die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Gründe:

1. Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.

2. Im Übrigen ist der Insolvenzantrag der _____ spätestens durch Bezahlung der dem Insolvenzantrag zugrundeliegenden Forderung unzulässig geworden.

3. Ein Insolvenzgrund liegt nicht vor. Anlässlich der Auskunftserteilung gegenüber dem gerichtlich bestellten Sachverständigen am _____ hat die Schuldnerin dargelegt und durch Vorlage der beigefügten Unterlagen _____ belegt, dass sämtliche laufenden Verbindlichkeiten, insbesondere die fälligen Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc. ausgeglichen sind.

Die Schuldnerin hat damit glaubhaft gemacht, dass lediglich eine vorübergehende Zahlungsstockung vorgelegen hat. Die bloße fruchtlose Pfändung der Antragstellerin lässt einen abschließenden Schluss auf eine Zahlungsunfähigkeit nicht zu. Insbesondere hat es der Sachverständige unterlassen, Feststellungen über die kurzfristig realisierbaren Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu treffen. Die noch nicht fälligen Verbindlichkeiten sind durch bestehende Außenstände abgedeckt, wie sich aus der als Anlage beigefügten aktuellen Finanzplanung ergibt.

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind daher aufzuheben.

(Rechtsanwalt)

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