Rz. 230
▪ | Lebensversicherungen, ggf. auch Altersvorsorgevermögen, sofern eine Kapitalabfindung vereinbart wurde oder die Anwartschaft dem Insolvenzbeschlag unterliegt |
▪ | Steuererstattungsansprüche für die Zeit vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung |
▪ | Pfändbares Einkommen, auch Einmalzahlungen aus Arbeitsverhältnissen und selbstständiger Tätigkeit, diese sind ggf. auf angemessenen Zeitraum und Umfang aufzuteilen |
▪ | Anschreiben des Arbeitgebers wegen Abtretungserklärung, ggf. Antrag auf Zusammenrechnung von Einkünften beim Insolvenzgericht gem. §§ 850, 850e ZPO |
▪ | Grundstücke, Kfz etc. |
▪ | Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten |
▪ | Erbschaften |
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