Angelika Wimmer-Amend, Michael Merten
Rz. 14
Für den Insolvenzantrag gilt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO das Schriftformerfordernis.
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ein zwingend zu verwendendes bundesweit einheitliches Antragsformular eingeführt, § 305 Abs. 5 S. 2 InsO. Ein amtliches Antragsformular für den Eigenantrag des Schuldners im Regelinsolvenzverfahren ist noch nicht eingeführt. Die Justizministerien der Länder stellen jedoch im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die den gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen und die Antragstellung erleichtern können. Sobald ein amtliches Antragsformular eingeführt ist, wird auch in Regelinsolvenzverfahren ein Eigenantrag nur noch dann zulässig sein, wenn er auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Formular gestellt wird.
Zugleich kann der Schuldner als natürliche Person einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. In diesem Fall besteht außerdem die Möglichkeit, Verfahrenskostenstundung zu beantragen. Dies kann erforderlich werden, denn das Gericht müsste die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ablehnen, wenn die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind, § 26 Abs. 1 InsO.
Darüber hinaus hat der Schuldner dem Antrag ein Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis beizufügen (§ 13 Abs. 1 InsO). Bei der Erstellung der Verzeichnisse ist darauf zu achten, dass die zustellungsfähigen Anschriften angegeben werden. Postfachadressen sind nicht zulässig.
Unterhält der Schuldner einen laufenden Geschäftsbetrieb, muss der Antragsteller im Gläubigerverzeichnis besonders kenntlich machen: die höchsten (gesicherten) Forderungen, Forderungen der Finanzverwaltung und der Sozialleistungsträger sowie Angaben zur Bilanzsumme, den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer in dem vorangegangenen Geschäftsjahr. Es empfiehlt sich, die Angaben zum Geschäftsbetrieb gem. § 13 Abs. 1 S. 5 InsO (Mitteilung, ob der Betrieb noch fortgeführt wird, Angabe zu Arbeitnehmern und Betriebsgröße) in einem vorangestellten, gesonderten Anschreiben zu dem Insolvenzantrag deutlich kenntlich zu machen. Diese Angaben sind verpflichtend, wenn der Schuldner einen laufenden Geschäftsbetrieb hat. Das Gericht prüft anhand dieser Daten, ob ein vorläufiger Gläubigerausschuss einzusetzen ist, § 22a InsO. Ein Gläubigerausschuss ist verpflichtend, wenn der Schuldner im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei von drei der folgenden Merkmale erfüllt: 1. mindestens 6.000.000 EUR Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivsumme nachgewiesenen Fehlbetrages, 2. mindestens 12.000.000 EUR Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag oder 3. im Jahresdurchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt wurden.
a) Checkliste: Insolvenzantrag
Rz. 15
b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH
Rz. 16
Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen.
Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH
Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH
An das
Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Namens und mit Vollmacht der Fa. A-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _____, vertreten durch ihre Geschäftsführer Hans Müller und Hans Meyer, ebenda,
beantrage ich in deren Namen und Auftrag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fa. A-GmbH. Eine Vollmacht füge ich als Anlage im Original bei.
Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Geschäftszweck der Schuldnerin ist die Durchführung der schlüsselfertigen Erstellung von Einfamilienhäusern.
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig, wie aus dem beigefügten Liquiditätsstatus ersichtlich ist. Die Baubank hat am 1.6. sämtliche Kreditlinien gekündigt. Verfügungen werden nicht mehr zugelassen. Die fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von rund 120.000 EUR können mit den liquiden Mitteln in Höhe von insgesamt 26.000 EUR nicht bezahlt werden.
Es bestehen noch Bankguthaben bei der Bodenbank i.H.v. 24.000 EUR, die keinem Pfandrecht unterliegen.
Der finanzierenden Baubank wurde der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheit abgetreten.
Die Verbindlichkeiten des Unternehmens belaufen sich auf insgesamt 750.000 ...