Rz. 110

Der Insolvenzverwalter möchte das Inventar in den Geschäftsräumen der A-GmbH im Gesamten verkaufen. Es bestehen offene Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag über die Geschäftsräume. Der Vermieter macht das Vermieterpfandrecht an dem Inventar geltend. Der Bürokopierer ist geleast. Außerdem erwägt der Verwalter, die aus den vorgelegten Kontoauszügen ersichtlichen Lastschriftzahlungen rückgängig zu machen und zieht Forderungen aus Dienstleistungen gegen einen früheren Kunden des Schuldners ein. Dieser erklärt die Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen den Schuldner.

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