Rz. 130
Ein Lastschriftwiderruf kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:
▪ | Ist die Lastschrift im SEPA-Verfahren erfolgt, dann ist kein Widerruf möglich. |
▪ | Wurde aus dem unpfändbaren Vermögen gezahlt? Ggf. Wahlrecht des Schuldners, welche Lastschriften genehmigt werden sollen bei Überschreitung der Pfändungsfreigrenze. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen