Rz. 61

Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangelegenheiten. Je mehr Personen oder vertretene Gruppierungen am Mediationsverfahren beteiligt sind – auch wenn nur zeitweise – desto höher ist die Herausforderung an den Mediator hinsichtlich voller Aufmerksamkeit und technischer Abwicklung. Der Inhalt der Mediation bleibt derselbe, ob es nun um zwei oder acht Personen geht. Die Anforderung an Aufnahme des Gesprochenen und deren optische Darstellung nimmt mit der Zahl der beteiligten Personen zu.

 

Rz. 62

Co-Mediation ist hier eine große Erleichterung und Qualitätssicherungsmaßnahme. Darunter wird in der Regel die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen, unter Umständen auch die Zusammenarbeit männlicher und weiblicher Mediatoren verstanden, entweder als Duo oder als Team mehrerer Mediatoren. In Wirtschaftsmediationen gibt es häufig die gemischtgeschlechtliche und interdisziplinäre Co-Arbeit, sei es juristischer mit psychosozialen Mediatoren oder juristischer mit organisationsberaterischen Mediatoren. Noch ist Mediator kein eigenständiger (Haupt-)Beruf. Häufige Grund- bzw. Ursprungsberufe sind Volljuristen, seien es Richter oder Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialpädagogen, Personalentwickler, Pädagogen, Eheberater u.a.

Auch die Co-Mediation durch Steuerberater in wirtschaftsbezogenen Sachverhalten nimmt zu.[33] Die Bundessteuerberaterkammer hat daher im Dezember 2006 den Fachberater für Mediation (DStV) eingerichtet.

Je nach Anzahl der an der Mediation beteiligten Personen und Mediationsfelder sind die Mediatorenteams unterschiedlich multiprofessionell zusammengesetzt. Je unterschiedlicher die Zusammensetzung der Mediatoren ist – auch hinsichtlich deren Wertanschauung und Wesensart – desto mehr Verstehensgrundlagen und Optionalität scheint für die unterschiedlichen Konfliktparteien gegeben zu sein. Dabei werden in der Praxis von Co-Mediatoren häufig unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit angewendet: Von der punktuellen oder phasengerechten Co-Mediation bis zur durchgängigen Co-Mediation.

[33] Vgl. Hölzer/Schnüttgen/Bornheim, DStR 2010, 2538, 2542.

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