I. Allgemeines
Rz. 25
Radarmessungen sind grundsätzlich anerkannt und arbeiten, wenn die Aufstell- und Bedienvorschriften beachtet werden, im Allgemeinen zuverlässig. Ein Radargerät misst die Geschwindigkeit jedoch nur dann innerhalb der vorgegebenen Toleranzen korrekt, wenn das Fahrzeug das Zentrum des Radarstrahls unter dem in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Winkel durchfährt (bei Multanova 6F z.B. unter 22 Grad). Bei einem zu geringen Winkel wird eine (pro Grad Abweichung etwa 0,67 %) zu hohe Geschwindigkeit ermittelt.
Außerdem können Radarstrahlen reflektiert werden, was zu Geschwindigkeitsfehlzuordnungen führen kann. Deshalb dürfen Radargeräte nur in ausreichend großen Abständen zu parkenden Fahrzeugen oder großen metallenen Flächen positioniert werden.
II. Sicherheitsabzug
Rz. 26
Die Eichordnung fordert bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h einen Sicherheitsabzug von 3 km/h, bei darüber liegenden einen Abzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit (§ 33 EichO i.V.m. der Anlage 18 Abschnitt 11 Nr. 4.2).
Die von der Rechtsprechung vorgeschriebene Eichtoleranz gleicht alle möglichen Betriebsfehlerquellen des Radargeräts - auch bei abfließendem Verkehr - aus (OLG Hamm NZV 1994, 489).
III. Im Einsatz befindliche Radargeräte
1. Mesta 204 DD
Rz. 27
Bei dem -Mesta 204 DD" handelt es sich um ein älteres Gerät, das nur auf gerader Fahrbahn einsetzbar und anfällig für anderweitige Hochfrequenzsender ist (OLG Hamm DAR 1981, 157).
2. Multanova VR 6 F
Rz. 28
Das Gerät kann sowohl für die Überwachung des ankommenden als auch die des abfließenden Verkehrs eingesetzt werden. Es arbeitet nach dem sog. Dauer-Radar-Prinzip. Seine Radarkeule muss unter einem Winkel von 22 Grad in den Verkehrsraum hineinstrahlen.
Rz. 29
Das Gerät ist seit langem als zuverlässig anerkannt (OLG Hamm NZV 1994, 498; OLG Oldenburg, Urt. v. 10.05.11 - 2 Ss Bs 35/11), wenn auch bei einer ungünstigen Einfahrt in den Winkel des Radarstrahls Fehler denkbar sind.
Rz. 30
Tipp
Ist bei einer Nahbereichsmessung die Reflexionsempfindlichkeit des Gerätes auf -fern- eingestellt, kann eine um 2 % zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden (OLG Koblenz DAR 2003, 474). Außerdem können im Einzelfall Probleme dann auftreten, wenn sich im Messbereich mehrere, in die gleiche Richtung fahrende Fahrzeuge befinden.
3. Traffipax-Speedophot, Microspeed 09, Traffistar S 350
Rz. 31
Es handelt sich um artverwandte Geräte, mit denen sowohl der ankommende als auch der abfließende Verkehr gemessen werden kann. Hier darf die Radarkeule nur mit einem unter 20 Grad liegenden Winkel in den Verkehrsraum strahlen. Da der auf der jeweiligen Fotoaufnahme zu erkennende Winkel je nach benutztem Objektiv und Betriebsart (ob auf Stativ oder aus dem Pkw heraus) merklich abweicht, kann nur ein Sachverständiger anhand des Messprotokolls und des Negativstreifens Messfehler erkennen. Ist das Gerät nicht korrekt aufgestellt, können Reflektionsprobleme auftreten.
Das Traffistar S 350 speichert nicht sämtliche zur Überprüfung durch die Verteidigung notwendigen Daten ab. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (NJW 2019, 2456) sieht hierin das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, mit der Folge, dass solche Messungen eine Verurteilung nicht rechtfertigen können.
4. Radar-Pistole "Speed-Control""
Rz. 32
Das Klein-Radargerät kann direkt aus der Hand betrieben werden. Zu bemängeln ist, dass es ohne Fotodokumentation betrieben wird. Dennoch soll es zuverlässig sein (BayObLG DAR 1992, 182).