Rz. 1585

§ 110 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III setzt voraus, dass die Betriebsparteien, sich bereits insbes. während der Verhandlungen von der Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb des Arbeitgebers liegt (§ 327 Abs. 3 S. 3 SGB III) als kompetenter Stelle beraten zu lassen.

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