Rz. 505

Auch im Fall von abgelehnten, weil nicht durchführbaren Verbesserungsvorschlägen kann im Interesse des betrieblichen Vorschlagswesens die Gewährung einer Anerkennungsprämie oder einer Sachzuwendung ratsam sein. Hier erscheint es empfehlenswert, in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung bzw. einem Prämienbemessungsplan einen Mindest- wie auch einen Höchstbetrag festzulegen.

 

Rz. 506

Die Zahlung von Anerkennungsprämien für nicht verwertbare Verbesserungsvorschläge stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Der Arbeitgeber kann daher nicht zur Zahlung solcher Anerkennungsprämien verpflichtet werden (BAG v. 12.6.1975 – 3 ABR 13/74 sowie BAG v. 28.4.1981 – 1 ABR 53/79).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge