Rz. 996
Nach § 3 Nr. 19 EStG sind Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III steuerfrei. § 82 SGB IV umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen, wie Sprach- oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind.
Rz. 997
Auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung ("Outplacement"-Beratung, "Newplacement"-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer sind steuerfrei.
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