Rz. 181

Die Rechtsgrundlage für die Arbeitspflicht findet sich in § 611 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertrag, ggf. ergänzt und konkretisiert durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlungsgrundsatz oder betriebliche Übung. Darüber hinaus wird die Arbeitspflicht auch präzisiert durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers (Direktionsrecht, vgl. Rdn 530 ff.).

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