Rz. 1580

Da sich aus §§ 176, 177 SGB III ergibt, dass für die Förderung von Transfermaßnahmen eine Trägerzulassung vorausgesetzt wird, diese wiederum von der Anwendung eines Qualitätsmanagements abhängig ist (§ 177 Abs. 2 Nr. 7 SGB III), kann ohne Anwendung eines solchen Qualitätsmanagements eine Förderung nicht stattfinden.

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