Rz. 1017

Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen u.a. häusliche Pflegehilfe, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen bzw. eine Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen (§§ 36 ff. SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Kurzzeitpflege. Außerdem werden die Pflegepersonen sozial abgesichert und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Personen angeboten.

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