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Gerichte (und Anwälte) sehen sich vielfach mit Fällen konfrontiert, in denen der Bestattungspflichtige nicht bereit ist, die Kosten zu tragen, da die Familienverhältnisse zerrüttet sind. Die Gerichte, die die Bestattungspflicht bejahen, suchen häufig Lösungen im Kostenbereich. Manche Gerichte lehnen eine Berücksichtigung vollständig ab,[89] andere berücksichtigen diese bei einer Billigkeits- oder Verhältnismäßigkeitsprüfung – allerdings nur für extreme Ausnahmefälle.[90]

[89] Thür. OVG, Urt. v. 23.4.2015 – 3 KO 341/11, Rn 52 ff.; Hamb. OVG, Urt. v. 26.5.2010 – 5 Bf 34/10, Rn 23; zit. nach juris.
[90] OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.4.2015 – 2 LB 28/14, Rn 38 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.3.2014 – 1 L 120/12, Rn 34 ff.; Hess VGH, Urt. v. 26.10.2011 – 5 A 1245/11, Rn 31, zit. nach juris.

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