Rz. 434

Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen:

 

Rz. 435

(1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes

Schritt 1: Aktivvermögen

Bankvermögen[271] (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten)
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen)
Immobilien[272] (Grundstücke, Eigentumswohnungen)
Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen[273]
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen, Puppensammlungen, Waffensammlungen)
Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, HiFi-Geräte)
Forderungen (Steuererstattungsansprüche, Forderungen gegen den anderen Ehegatten[274])
Schenkungen an den anderen Ehegatten (§ 1380 Abs. 2 BGB)
 

Rz. 436

Schritt 2: Passivvermögen[275]

Bankschulden[276]
Darlehnsverbindlichkeiten
Sonstige Schulden (Steuerschulden)
 

Rz. 437

Schritt 3: Saldierung: Aktivvermögen ./. Passivvermögen

 

Rz. 438

Schritt 4: Hinzurechnungen nach § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beendigung des Güterstandes vorgenommen worden sind:

Unentgeltliche Zuwendungen, die nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen
Vermögensverschwendungen
Handlungen, die in der Absicht, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, vorgenommen werden
 

Rz. 439

Schritt 5: Indexierung des Netto-Anfangsvermögens (Aktivvermögen ./. Passivvermögen)[277] = Bereinigtes Anfangsvermögen

 

Rz. 440

Schritt 6: Addition: Ergebnis aus Schritt 3 + Ergebnis Schritt 5 = Endvermögen[278]

 

Rz. 441

(2) Ermittlung des Anfangsvermögens des Ehemannes

Schritt 1: Aktivvermögen

Bankvermögen (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten)
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen)
Immobilien (Grundstücke, Eigentumswohnungen)
Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen, Puppensammlungen, Waffensammlungen)
Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, HiFi Geräte)
Forderungen (z.B. Steuererstattungsanprüche)
 

Rz. 442

Schritt 2: Passivvermögen

Bankschulden
Darlehnsverbindlichkeiten
Sonstige Schulden (Steuerschulden)
 

Rz. 443

Schritt 3: Saldierung: Aktivvermögen ./. Passivvermögen

 

Rz. 444

 

Hinweis

Das Anfangsvermögen (Akivvermögen ./. Passivvermögen) kann negativ sein, da Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus zu berücksichtigten sind, § 1375 Abs. 1 S. 2 BGB.[279]

 

Rz. 445

Schritt 4: Indexierung des Netto-Anfangsvermögens (Aktivvermögen ./. Passivvermögen)[280] = Bereinigtes Anfangsvermögen

 

Rz. 446

Schritt 5: Vermögenszuwendungen während der Ehe

Durch Schenkung, Erbschaft, vorweggenommene Erbfolge, Ausstattung, sofern sie nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen sind (§ 1374 Abs. 2 BGB)[281]

 

Rz. 447

Aktivvermögen (zu ermitteln wie bei Rdn 435) – Passivvermögen (zu ermitteln wie bei Rdn 436)

Schritt 6: Indexierung (zu ermitteln wie beiRdn 445 f.)[282]

 

Rz. 448

Schritt 7: Addition = Ergebnis aus Schritt 4 + Ergebnis aus Schritt 6 = Anfangsvermögen[283]

 

Rz. 449

(3) Ermittlung des Zugewinns des Ehemannes

Endvermögen des Ehemannes ./. (indexiertes) Anfangsvermögen des Ehemannes ./. (indexierte) Zuwendungen nach § 1374 Abs. 2 BGB = Zugewinn des Ehemannes

 

Rz. 450

(4) Ermittlung des Endvermögens der Ehefrau

Schritt 1: Aktivvermögen

Bankvermögen[284] (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten)
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen)
Immobilien[285] (Grundstücke, Eigentumswohnungen)
Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen, Puppensammlungen, Waffensammlungen)
Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, HiFi-Geräte)
Forderungen (Steuererstattungsanprüche, Forderungen gegen den anderen Ehegatten)
Schenkungen an den anderen Ehegatten (§ 1380 Abs. 2 BGB)
 

Rz. 451

Schritt 2: Passivvermögen

Bankschulden[286]
Darlehnsverbindlichkeiten
Sonstige Schulden (Steuerschulden)
 

Rz. 452

Schritt 3: Saldierung: Aktivvermögen ./. Passivermögen

 

Rz. 453

Schritt 4: Hinzurechnungen nach § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beendigung des Güterstandes vorgenommen worden sind:

unentgeltliche Zuwendungen, die nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen,
Vermögensverschwendungen,
Handlungen, die in der Absicht, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, vorgenommen werden.

Schritt 5: Indexierung des Netto-Anfangvermögens (Aktivvermögen ./. Passivvermögen)[287] = Bereinigtes Anfangsvermögen

 

Rz. 454

Schritt 6: Addition = Ergebnis aus Schritt 3 + Ergebnis Schritt 5 = Endvermögen[288]

 

Rz. 455

(5) Ermittlung des Anfangsvermögens der Ehefrau

Schritt 1: Aktivvermögen

Bankvermögen (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten)
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen)
Immobilien (Grundstücke, Eigentumswoh...

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