Rz. 557
Muster 22.37: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils
Muster 22.37: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils
An das
Amtsgericht _________________________
– Familiengericht –
Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge
In der Kindschaftssache
betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________
Weitere Beteiligte
die _________________________, wohnhaft _________________________
– Kindesmutter und Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
der _________________________, wohnhaft _________________________
– Kindesvater und Antragsgegner –
bestellen wir uns aufgrund der uns erteilten und als Anlage beigefügten Vollmacht der Antragstellerin zu deren Verfahrensbevollmächtigten und kündigen folgenden Antrag an:
Der Antragstellerin wird das alleinige Sorgerecht für die Tochter _________________________, geboren am _________________________, der Beteiligten übertragen. |
Begründung:
Die Beteiligten leben seit dem _________________________ getrennt voneinander. Ein Scheidungsverfahren ist bisher nicht anhängig.
Aus der Ehe ist die Tochter _________________________, geboren am _________________________, hervorgegangen. Diese lebt seit der Trennung der Beteiligten mit Einverständnis des Antragsgegners bei der Antragstellerin.
Der Antragsgegner ist aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nur selten zuhause. Er arbeitet als internationaler Unternehmensberater und ist viel im Ausland unterwegs. Von daher ist seine Erreichbarkeit auch nicht ständig gesichert. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Tochter auch zukünftig bei der Antragstellerin leben soll.
Darüber hinaus haben die Beteiligten Einigkeit dahingehend erzielt, dass die elterliche Sorge auf die Antragstellerin übertragen werden soll. Der Antragsgegner wird deshalb diesem Antrag zustimmen.
Eine Abschrift des Schriftsatzes für das Jugendamt ist beigefügt.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Verfahrenswert: 3.000 EUR, § 45 Abs. 1 FamGKG
Anwaltsgebühren: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV
Gerichtskosten: 0,5-Verfahrensgebühr, Nr. 1310 KVFamGKG
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