Rz. 484

Muster 22.26: Antrag auf Feststellung der Trennung nach italienischem Recht

 

Muster 22.26: Antrag auf Feststellung der Trennung nach italienischem Recht

An das

Amtsgericht _________________________

– Familiengericht –

Antrag auf Ehescheidung

In der Familiensache

des _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellers –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

die _________________________, geborene _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegnerin –

wegen: Ehescheidung

vorläufiger Gegenstandswert: _________________________ Euro

bestellen wir uns aufgrund der beigefügten besonderen Verfahrensvollmacht (§§, 11, 114 Abs. 5 FamFG) des Antragstellers zu dessen Verfahrensbevollmächtigten und kündigen für den Termin zur mündlichen Verhandlung folgenden Antrag an:

  Die Trennung der am _________________________ in _________________________/Italien zu der Heiratseintragnummer (_________________________/_________________________) geschlossenen Ehe der Beteiligten von Tisch und Bett wird ausgesprochen.

Begründung:

I.

Der Antragsteller ist am _________________________ geboren. Die Antragsgegnerin ist am _________________________ geboren. Beide Beteiligten besitzen die italienische Staatsangehörigkeit.

Die Parteien haben wie im Antrag angegeben die Ehe miteinander geschlossen.

 
  Beweis: beigefügte beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde

Aus der Ehe sind keine minderjährigen Kinder hervorgegangen.

II.

Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich Art. 3 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 2201/2003, weil beide Beteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts _________________________ ergibt sich aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des angerufenen Gerichts hat (§ 122 Nr. 3 FamFG).

III.

Gem. Art. 17 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB ist auf die Trennung und Scheidung der Beteiligten italienisches Scheidungsrecht anzuwenden, weil beide Beteiligten die italienische Staatsangehörigkeit besitzen.

IV.

Um die nach dem italienischen Scheidungsrecht erforderlichen Voraussetzungen für die spätere Scheidung der Beteiligten zu treffen, wird in dem vorliegenden Verfahren die Trennung der Ehe beantragt.

Gem. Art. 151 des italienischen Codice civile (Cc) kann die gerichtliche Trennung von Tisch und Bett beantragt werden, wenn sich auch unabhängig vom Willen eines oder beider Ehegatten Tatsachen ergeben, die die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich gestalten.

Dies ist vorliegend der Fall. Die Beteiligten leben bereits seit mehr als einem Jahr voneinander getrennt. Sie werfen sich wechselseitig ehewidriges Verhalten vor. Beide Beteiligten lehnen zwischenzeitlich die Wiederherstellung der Ehe unmissverständlich ab.

 
  Beweis: Einvernahme der Beteiligten

Die Beteiligten wollen die gem. Art. 155, 156 Cc erforderlichen Regelungen [zum Sorge- und Umgangsrecht, zum Kindesunterhalt, zur Verwaltung des Kindesvermögens und] zum Ehegattenunterhalt durch eine vom Gericht zu protokollierenden Vereinbarung treffen. Ein entsprechender Entwurf wird dem Gericht rechtzeitig vor dem Termin zugeleitet.

Ein Antrag nach Art. 151 Abs. 2 Cc, wem die Trennung wegen seines mit den ehelichen Pflichten nicht zu vereinbarenden Verhaltens anzulasten ist, ist nicht beabsichtigt.

V.

Zum Zwecke der Streitwertfestsetzung teilen wir mit, dass der Antragsteller ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von circa _________________________ EUR und die Antragsgegnerin ein monatliches Nettoeinkommen Höhe von circa _________________________ EUR erzielt.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert,[311] Kosten und Gebühren wie bei Muster 22.20.

[311] OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 605.

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