Eberhard Rott, Dr. Michael Stephan Kornau
Rz. 1
Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven. In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt:
Zitat
"Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zu gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckern bestimme ich meinen Steuerberater Eduard Eifrig sowie meinen alten Schulfreund Hubertus Hurtig."
Weiterhin setzte er zugunsten seiner Lebensgefährtin Ludmilla Vermächtnisse über den Hausrat, die Einrichtung des Hauses sowie seinen Pkw aus. Der betragsmäßige Wert der Vermächtnisse im Todeszeitpunkt beläuft sich auf insgesamt 19.801 EUR.
Rz. 2
Zum Vermögen des Dr. Robert Röntgen u.a. gehörten seine Anteile an der röntgenologischen Facharztpraxis, die er gemeinsam mit dem Arzt Dr. Simon Simonson betrieb, sowie seine Unternehmen RR GmbH & Co. KG und RR-Verwaltungs-GmbH. Aufgrund des exklusiven Lebenswandels seiner Lebensgefährtin Ludmilla hatte sich ein nicht unbeträchtliches negatives Kapitalkonto in der Gemeinschaftspraxis zulasten von Dr. Robert Röntgen aufgebaut. Darüber hinaus bestanden erhebliche Verbindlichkeiten des Dr. Robert Röntgen, da er die an seine beiden geschiedenen Ehefrauen jeweils zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderungen finanziert hatte. Auch sein Praxisanteil war von der Bank finanziert.
Rz. 3
Der Mittestamentsvollstrecker Hubertus Hurtig war am 10.9.2017 vorverstorben. Mit Beschl. v. 24.10.2018 bestimmte das AG Kerpen den Steuerberater Eduard Eifrig zum alleinigen Testamentsvollstrecker.
Der Testamentsvollstrecker führte zunächst die röntgenologische Facharztpraxis des Erblassers sowie seiner Unternehmen RR GmbH & Co. KG und RR-Verwaltungs-GmbH bis zum 31.3.2019 fort. Er trieb offene Arztrechnungen gegenüber Patienten ein. Die für die Fortführung der Facharztpraxis praktisch verantwortlichen Ärzte stellten dem Nachlass 57.400 EUR in Rechnung. Mit der Erledigung der laufenden Routine-Verwaltungsarbeiten beauftragte der Testamentsvollstrecker seine Mitarbeiterin aus der Steuerberaterpraxis, Frau Ottilie Ohnesorg, die dazu vor Ort tätig war und gesondert vergütet wurde.
Rz. 4
Der Testamentsvollstrecker ließ den Praxisanteil des Erblassers durch den Wirtschaftsprüfer Gustav Glücklich ermitteln, der seiner Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät angehört. Der Wert wurde mit 6.965.349 EUR berechnet.
Anfang April 2019 verkaufte der Testamentsvollstrecker sowohl die Praxis als auch die Unternehmen, wobei die Erbinnen an den Verkaufsverhandlungen beteiligt wurden. Der vereinbarte Kaufpreis lag für den Praxisanteil, womit die Erbinnen einverstanden waren, bei 5.200.000 EUR. Dabei wurde Umlaufvermögen, das zuvor bei der Ermittlung des Wertes des Praxisanteils berücksichtigt worden war, im Wert von 500.000 EUR nicht veräußert, sondern verblieb bei den Erbinnen.
Rz. 5
Weiterhin regulierte der Testamentsvollstrecker die Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere die darin enthaltenen Bankverbindlichkeiten sowie die Unterhaltsforderungen der beiden geschiedenen Ehefrauen. Auch das testamentarische Vermächtnis an die Lebensgefährtin Ludmilla wurde erfüllt. Er führte Verhandlungen über den Umfang zu zahlender Vorfälligkeitsentschädigungen an die Banken, die er im Ergebnis von 500.000 EUR auf rund 70.000 EUR senken und bezahlen konnte.
Darüber hinaus regulierte er die Erbfallkosten. Schließlich zahlte der Beklagte den Klägerinnen aufgrund des Erbfalls Lebens- und Unfallversicherungen des Erblassers im Wert von rund 700.000 EUR aus.
Streit zwischen den Erbinnen über die Auseinandersetzung des Nachlasses bestand nicht. Die Testamentsvollstreckung dauerte ein knappes Jahr.
Rz. 6
Eduard Eifrig führte die Testamentsvollstreckung unter Hinzuziehung verschiedener Hilfspersonen wie Gutachter, Rechtsanwälten, Ärzten sowie seiner Mitarbeiterin Frau Ottilie Ohnesorg durch. Hierfür entstanden Kosten von insgesamt 254.058,50 EUR, wobei 137.356,54 EUR auf die eigene Steuerberatung durch Eifrig entfielen. In eigener Person hatte Eifrig mehr als 1.000 Stunden eigener Arbeit zu verbuchen.
Am 24.9.2019 übersandte Testamentsvollstrecker Eifrig den Erbinnen einen mit "Entwurf" bestempelten Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit bis zum 30.9.2019. In diesem Schreiben setzte er sein Testamentsvollstreckerhonorar auf 317.956 EUR fest. Diesen Wert ermittelte er auf Basis der Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins ("Neue Rheinische Tabelle"). Dabei legte er ein zum verwalteten Nachlass gehörendes Aktivvermögen ("Bruttonachlass") von 8.139.786 EUR zu Grunde. Hieraus errechnete er eine Grundvergütung in Höhe von 1,5 % des Bruttonachlasses, zu der er Zuschläge für einzelne Aufgaben addierte.
Rz. 7
Seiner Berechnung legte Testamentsvollstrecker Eifrig folgende Einzelposten zugrunde:
1. |
Grundvergütung 1,5 % des Bruttonachlasses |
122.097 EUR |
2. |
Zuschläge |
|
a) |
Aufwändige Grundtät... |