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Eine italienische Gesellschaft hat einem deutschen Unternehmen angedroht, auf Grundlage einer Gerichtsstandsklausel ein Verfahren vor dem Tribunale di Milano wegen ausstehender Bezahlung der von ihr nach Deutschland gelieferten Waren einzuleiten. Das deutsche Unternehmen beruft sich auf Mängel und fühlt sich zudem an die Gerichtsstandsklausel nicht gebunden. Es möchte ein italienisches Verfahren u.a. wegen der langen Verfahrensdauer vermeiden. Kann eine Prozessführung in Italien durch eine frühere Klageerhebung vor einem deutschen Gericht verhindert werden?

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