Rz. 67

Wenn sich ein Gläubiger Gewissheit vom Tod eines Schuldners verschaffen möchte oder ein Erbe ermitteln muss, ob weitere Erben existieren, können sie zur Vorbereitung des Erbscheinsantrags Auskünfte bei Behörden oder Gerichten einholen:

Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder Standesamt der Wohnsitzgemeinde des verstorbenen Schuldners oder des in Betracht kommenden Erben (zum Umfang der Auskunft aus dem Melderegister siehe OVG Münster NJW 1976, 532);
Anfrage beim Nachlassgericht. Örtlich zuständig ist das Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers, § 343 FamFG;
Anfrage beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer, Kronenstraße 42, 10117 Berlin, oder Postfach 080151, 10001 Berlin;
Anfrage beim Geburtsstandesamt des Erblassers; bei Ausländern oder im Ausland geborener Erblasser beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Grunewaldstraße 66–67, 10823 Berlin.

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