Softwareentwicklungsvertrag
zwischen
_____ (Firma, Anschrift)
– Auftragnehmer –
und
_____ (Firma, Anschrift)
– Auftraggeber –
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Software"), deren anschließende Entwicklung, ihre Überlassung im Objektcode und im Quellcode nebst Entwicklungs-, Wartungs- und Anwendungsdokumentation, die Vornahme einer Installation der Software bei dem Auftraggeber sowie die Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Software.
§ 2 Planungsphase
(1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Planungsphase unterstützen, die erforderlichen Vorbereitungen für die Programmerstellung zu treffen. (optional nur bei klassischem Vorgehen:) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen dienen dem Ziel, dem Auftraggeber die Erstellung eines endgültigen Lastenheftes zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird auf der Grundlage des Lastenhefts ein Pflichtenheft erstellen, das die fachliche und technische Realisierung der im Lastenheft niedergelegten Anforderungen detailliert beschreibt und damit die Grundlage der anschließenden Programmentwicklung bildet.
(2) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen über den Ist-Zustand in technischer und fachlicher Hinsicht, über bestehende technische und fachliche Ziele und Prioritäten sowie über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden, für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen.
(3) Die Planungsphase beginnt am _____. Ihre voraussichtliche Dauer beträgt _____ Wochen/Monate. Beide Parteien stellen für die Durchführung qualifiziertes Personal in hinreichendem Umfang zur Verfügung.
(4) Die Vorbereitung und Erstellung des Pflichtenheftes soll sich in den folgenden Stufen vollziehen:
▪ |
Analyse des fachlichen und technischen Ist-Zustandes in den vorgesehenen Anwendungsgebieten; |
▪ |
Festlegung des Soll-Zustandes einschließlich der Hervorhebung der fachlichen und technischen Prioritäten; |
▪ |
Vorbereitung und Erstellung eines Grobkonzeptes in fachlicher und technischer Hinsicht; |
▪ |
Vorbereitung und Erstellung eines Feinkonzeptes in fachlicher und technischer Hinsicht. |
(5) Erkennt der Auftragnehmer, dass Ergebnisse früherer Planungsstufen modifiziert werden müssen, wird er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer erkennt, dass Angaben des Auftraggebers zum Ist-Zustand oder zum Soll-Zustand fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht zur Ausführung geeignet sind oder dass sich die gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung und den Einsatz der Software geändert haben oder absehbar ändern werden.
(6) Die abschließende schriftliche Fassung des Pflichtenheftes – wie sie vom Auftragnehmer erstellt wird – enthält neben einer detaillierten Darstellung der Entwicklungsphasen mit ihren Arbeitsschritten auch die Terminvorgaben für die Erbringung der einzelnen Leistungspositionen. Diese abschließende Fassung wird von beiden Parteien unterzeichnet und bildet die verbindliche Grundlage für die Erstellung der Software.
(7) _____ (Kündigungsrecht bis zum Ende der Planungsphase)
§ 3 Programmerstellung
(1) Nach Abschluss der Planungsphase erstellt der Auftragnehmer eine funktionsfähige Software für die vorgesehenen Anwendungsbereiche.
(2) Der Auftragnehmer berücksichtigt die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie den Stand der Technik. Er informiert sich insbesondere über die technischen Entwicklungen, die den Aufgaben und Interessen des Auftraggebers entsprechen.
(3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Software den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, insbesondere _____, entspricht und die Software vom Normgeber als ordnungsgemäß anerkannt wird.
(4) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber in Abständen von _____ Wochen über den Stand der Softwareentwicklung und die Einhaltung der Anforderungen an die Programme. Sich abzeichnende Verzögerungen sind unverzüglich vom Auftragnehmer anzuzeigen.
(5) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Entwicklung der Software folgende Hardware- und Softwarekomponenten, mit denen Interoperabilität hergestellt werden soll, zu Testzwecken zur Verfügung:
(6) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer unverzüglich alle für die Programmerstellung notwendigen Informationen und händigt dem Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen aus. Erkennt der Auftragnehmer, dass Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
(7) Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten eines Unterauftragnehmers zu bedienen.
§ 4 Änderungsverlangen
(1) Solange der Auftragnehmer die Programme nicht geliefert und installiert hat, kann der Auftraggeber Änderungen und Erweiterun...