Softwarelizenzvertrag
zwischen
_____ (Firma, Anschrift)
– Lizenzgeberin –
und
_____ (Firma, Anschrift)
– Lizenznehmer –
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die Einräumung von Nutzungsrechten und die dauerhafte Überlassung der vom Lizenznehmer entwickelten Branchenlösung mit der Bezeichnung _____ (nachfolgend bezeichnet als "Lizenzgegenstand") bestehend aus der Basissoftware _____ und den folgenden zusätzlichen Modulen:
_____ (Name Modul 1) _____ (Name Modul 2) _____ (Name Modul 3)
(2) Der Lizenzgegenstand weist die Eigenschaften auf, die in den als Anlage 1 beigefügten Spezifikationen aufgeführt sind. Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzgegenstands wird die Software _____ benötigt. Diese Software wird von einem dritten Anbieter entwickelt und vertrieben und ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
(3) Der Lizenznehmer erhält den Lizenzgegenstand im Wege des Downloads sowie eine Lizenz, die ihn zu einer gleichzeitigen Nutzung des Lizenzgegenstands auf _____ Einzelplatzrechnern, die an einen lokalen Server angebunden sind, berechtigt.
(4) Die Überlassung des Quellcodes des Lizenzgegenstands ist von der Lizenzgeberin nicht geschuldet.
§ 2 Rechtseinräumung
(1) Der Lizenznehmer erwirbt das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, den Lizenzgegenstand bestimmungsgemäß zu internen Zwecken zu verwenden. Hierzu darf er den Lizenzgegenstand installieren und auf bis zu _____ Einzelplatzrechnern gleichzeitig nutzen. Die Rechtseinräumung bezieht sich nicht auf den Quellcode des Lizenzgegenstands. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung des Lizenzgegenstands werden nicht gewährt.
(2) Sicherungskopien darf der Lizenznehmer nur erstellen, soweit es für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich ist. Bewegliche Datenträger, die Sicherungskopien enthalten, sind mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
(3) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die gem. Absatz 1 eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte abzutreten, zu übertragen oder Unterlizenzen an ihnen einzuräumen.
§ 3 Vergütung
(1) Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber für die Überlassung des Lizenzgegenstands und für die Einräumung der Nutzungsrechte eine Vergütung von _____ EUR (zzgl. USt.).
(2) _____
§ 4 Haftung
_____
§ 5 Gewährleistung
(1) _____
(2) _____
(3) Offensichtliche Mängel hat der Lizenznehmer unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt der Lizenzgegenstand in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.
(4) Im Falle eines Mangels hat die Lizenzgeberin zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Eine Nacherfüllung kann nach Wahl der Lizenzgeberin durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen der Software kann die Nachbesserung auch durch die Lieferung oder Installation eines Updates durchgeführt oder unterstützt werden, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 6 Rechtswahl und Gerichtsstand
_____
§ 7 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
_____
(Unterschriften)