Rz. 44
▪ | Zu § 1, Vertragsgegenstand, Abs. 1: Zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen vgl. Rdn 3; dort auch zu Möglichkeiten patentrechtlichen Schutzes für computerimplementierte Erfindungen. | ||||
▪ | Zu § 2, Rechtseinräumung, Abs. 1: Zur Abgrenzung von einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten vgl. die Anmerkung zu § 2 Abs. 1 Hs. 1 des Musters "Einfache Vertriebslizenzvereinbarung" (siehe Rdn 29). | ||||
▪ | Zu § 4, Haftung: Zu Beschränkungen der Haftung und der Gewährleistung (§ 5) vgl. § 2 des Buchs, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (vgl. § 2 Rdn 163 ff.) | ||||
▪ | Zu § 5, Gewährleistung:
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▪ | Zu § 6, Rechtswahl und Gerichtsstand: Vgl. § 2 des Buchs, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (vgl. § 2 Rdn 203 ff.). |
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