Dr. Sebastian Hofert von Weiss
Rz. 270
Verbrieft werden können grds. alle Vermögenswerte eines Unternehmens. Erforderlich ist, dass diese möglichst stabile und gut vorhersehbare Zahlungsströme erwarten lassen. Auf stabile und gut vorhersehbare Zahlungsströme ist deswegen besonders zu achten, weil die Gläubiger der Asset Backed Securities pünktliche Zahlung von Zins und Tilgung erwarten und durch die Zahlungsströme die Zins- und Tilgungsansprüche der Anleihegläubiger bedienen. Hier sind in der Vergangenheit erhebliche Fehler gemacht worden, die einen wesentlichen Beitrag zur Auslösung bzw. Verschärfung der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 geleistet haben.
Rz. 271
Als verbriefbare Vermögenswerte eines Unternehmens kommen vor diesem Hintergrund hauptsächlich Forderungen in Betracht. Da die Zweckgesellschaft üblicherweise nicht den gesamten Forderungsbestand vom Originator erwerben will, ist zunächst der betreffende Forderungsbestand auszuwählen. Für ein zu verkaufendes Forderungsportfolio sind Forderungen geeignet, die
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nach § 398 BGB abtretbar sind, |
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ggü. einem möglichst großen, heterogenen Schuldnerkreis bestehen, |
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eine große Homogenität aufweisen, |
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konstant niedrige Ausfallraten haben sowie |
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eine geringe Quote nicht termingenau eingehender Zins- und Tilgungszahlungen aufweisen. |
Die vorstehend beschriebenen Grundregeln zur Auswahl der zu verbriefenden Forderungen sind im Vorfeld der Suprime Krise in den USA sträflich missachtet worden. So wurden in den Vereinigten Staaten massenweise Immobilienkredite von Kreditnehmern mit geringer Bonität (sog. "Suprimes") zu Verbriefungsportfolien zusammengefasst. Dabei handelt es sich zwar noch um relativ homogene Forderungen. Kreditnehmer durchweg geringer Bonität können als Schuldnerkreis aber wohl schon nicht mehr als "heterogen" bezeichnet werden. In jedem Fall waren hohe Ausfallraten und unpünktlich eingehende Zins- und Tilgungszahlungen zu verzeichnen.
Die Erfahrung lehrt also, dass nur ein sorgfältig strukturiertes Forderungsportfolio die sichere Umwandlung in verkehrsfähige Wertpapiere ermöglicht. Um eine breite Platzierung unter den Anlegern zu erreichen, bedarf der Forderungspool zudem der günstigen Beurteilung durch mindestens eine international anerkannte Rating-Agentur (s. Rdn 25 ff.).
Rz. 272
Folgende Forderungsarten kommen für Asset Backed Securities-Transaktionen in besonderem Maße in Betracht:
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Leasingforderungen, |
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Automobilteilzahlungsforderungen, |
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Forderungen aus Konsumentendarlehen, |
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Firmenkundendarlehen, |
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Mitarbeiterdarlehen, |
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grundschuldgesicherte Darlehen, |
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Forderungen aus Lagerbestandsfinanzierung, |
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Forderungen aus Franchiseverträgen, |
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Gebührenforderungen aus Lizenz- und Patentverträgen. |