Dr. Sebastian Hofert von Weiss
Rz. 199
Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner und zugleich eine Zahlungsverpflichtung des Schuldners an den Inhaber des Wechsels verbrieft. Die gesetzlichen Grundlagen des Instruments finden sich im Wechselgesetz (WG). Der Wechsel ist eine Urkunde und ein geborenes Orderpapier. Er kann daher nur mittels Indossament übertragen werden. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Wechselversprechen ist ein abstraktes Schuldversprechen i.S.d. § 780 BGB. Die Verpflichtungen aus einem Wechsel sind daher losgelöst vom Grundgeschäft. Das bedeutet, dass eine Wechselforderung auch dann besteht, wenn das Grundgeschäft, für welches der Wechsel ausgestellt wurde, nicht wirksam ist.
Rz. 200
Bei der Zahlung mit einem Wechsel entsteht ein kurzfristiger Kredit. Der Warenverkäufer (Wechselaussteller) räumt dem kaufenden Unternehmen (Bezogener) für die Laufzeit des Wechsels (gewöhnlich bis zu 3 Monaten) ein Zahlungsziel ein. Nachteilig im Vergleich zum Lieferantenkredit ist dabei, dass das kaufende Unternehmen die Vergünstigung des Skontoabzugs verliert. Dieser Kredit ist v.a. für Unternehmen von Bedeutung, deren Liquidität gering ist und die nicht genügend Sicherheiten besitzen, um Bankkredite beanspruchen zu können.
Rz. 201
Darüber hinaus können Wechsel auch die Grundlage eines sog. Diskontkredits bilden, indem die Bank dem Aussteller des Wechsels im Gegenwert des Wechsels unter Berücksichtigung eines Abschlags (Diskont) einen Kredit gewährt. Zahlt der Bezogene im Fälligkeitsdatum den Wechselbetrag, so wird der Aussteller von seiner Kreditverbindlichkeit befreit. Der Wechsel dient in dieser Konstellation also sowohl als Sicherheit als auch als Erfüllungssurrogat für die Darlehensforderung.
Rz. 202
Trotz dieser und weiterer Einsatzmöglichkeiten des Wechsels und trotz dessen Vorteilen, wie die Handelbarkeit einer Forderung durch die Verbriefung oder die vereinfachte Durchsetzung im Wechselprozess, hat der Wechsel als ehemals zentrales Element der Mittelstandsfinanzierung im Wirtschaftsleben an Bedeutung verloren. Der Wechsel als Urkunde in Papierform ist nicht maschinenfähig und verursacht sowohl bei seiner Übertragung als auch Abwicklung hohe Personal- und Zeitkosten. Ein solch aufwendiges Verfahren für eine kurzfristige Fremdfinanzierung entspricht nicht mehr den Erfordernissen der heutigen, schnelllebigen Finanzwirtschaft.