Dr. Sebastian Hofert von Weiss
Rz. 292
Mit den Kreditgebern des Projektes sind die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen zu schließen. In ihnen werden zunächst Umfang und Art und Weise der Bereitstellung von Finanzmitteln geregelt. Üblich ist die gestaffelte Auszahlung von Mitteln nach Projektfortschritt, geknüpft an von der Projektgesellschaft nachzuweisende Auszahlungsvoraussetzungen.
Rz. 293
Zur Absicherung der Kreditgeber werden zudem – soweit möglich und der Projektstruktur nach vorgesehen – Kreditsicherheiten bestellt. Als Realsicherheiten dienen dabei im Wesentlichen die im Laufe der Projekterrichtung entstehenden Vermögenswerte der Projektgesellschaft, namentlich Anlagen und Rohmaterialien sowie die i.R.d. Projektbetriebes entstehenden Forderungen ggü. Abnehmern. Unbedingt zu beachten ist aber, dass diese Sicherheiten bis zur Fertigstellung des Projektes praktisch wertlos sind. Als Personalsicherheiten fungieren daher bis zur Fertigstellung des Projektes oftmals die bereits angesprochenen Fertigstellungsgarantien der Projektsponsoren. Darüber hinaus sind zusätzliche Personalsicherheiten im Rahmen von Projektfinanzierungen eher unüblich.
Rz. 294
Schließlich erlegen die Kreditgeber der Projektgesellschaft regelmäßig bestimmte Berichts- und Verhaltenspflichten auf und sichern sich Einfluss- und Kontrollrechte. Die Verhaltenspflichten beinhalten meist die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Financial Covenants) sowie anderer auf das Projekt individuell zugeschnittener Vorgaben (Operational Covenants), bei deren Nichteinhaltung (Event of Default) die Kreditgeber das Recht haben, in den Projektbetrieb einzugreifen (Step-In-Rights) und/oder die Kredite fällig zu stellen.
Eine erhebliche Rolle bei der Finanzierung von Projekten mit hohem Exportanteil spielen die in fast allen bedeutenden Industrienationen vorhandenen Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies, ECAs). Sie fördern den Export des jeweiligen Landes durch Indeckungnahme der an das Projekt zu liefernden Ausfuhren oder fördern Projekte im Ausland zur Sicherung der Einfuhr wichtiger Rohstoffe oder Produkte in das eigene Land. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Euler Hermes AG als Mandatar des Bundes (vgl. auch Rdn 235 ff.). Dabei beteiligen sich die Exportkreditagenturen häufig aktiv an der wirtschaftlich und rechtlich tragfähigen Strukturierung der Projektfinanzierung, indem sie als Risikoübernehmer i.R.d. Finanzierung Anforderungen an Projektkonzept und Sicherheitenstruktur stellen.