Dr. Sebastian Hofert von Weiss
Rz. 5
Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des Unternehmens. Später können sowohl die Altgesellschafter ihre Beteiligung erhöhen, als auch zusätzliche Gesellschafter der Unternehmung beitreten. Die Erhöhung des Eigenkapitals kann jedoch nicht nur im Wege der Aufnahme neuen externen Eigenkapitals erfolgen, sondern ebenso im Wege der Innenfinanzierung durch die Erzielung von Gewinnen durch die Unternehmung.
Rz. 6
Bei der Fremdfinanzierung wird der Unternehmung entweder Kapital durch Dritte (Nichtgesellschafter) im Wege der Außenfinanzierung zur Verfügung gestellt oder es erfolgt eine Innenfinanzierung, bei der die Gesellschaft aufgrund von Abschreibungen oder der Bildung von Rückstellungen tatsächlich zugeflossene Einnahmen als Aufwendungen ergebnismindernd berücksichtigen kann. Im zweiten Fall erzielt das Unternehmen daher keine Gewinne (Eigeninnenfinanzierung), sondern hat zwar einen tatsächlichen Zufluss von Geldmitteln, der jedoch Fremdfinanzierung darstellt, da er entweder auf vorherigen Aufwendungen (Abschreibungen) oder aber künftigen Aufwendungen (Rückstellungen) beruht.
Rz. 7
Die Unterscheidung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung erfolgt grds. nach der Rechtstellung des Kapitalgebers. Bei der Eigenfinanzierung, der Finanzierung durch Eigenkapital, wird das (Eigen-)Kapital durch die Anteilseigner und/oder Gewinne der Gesellschaft zugeführt, während das Kapital bei der Fremdfinanzierung, der Beschaffung von Fremdkapital, durch Dritte (Gläubiger) zur Verfügung gestellt wird. Eine Zwischenform zwischen der Fremdfinanzierung und Eigenfinanzierung stellt die sog. Mezzanine-Finanzierung dar (s. hierzu Rdn 309 ff.). Die nachfolgende Tabelle zeigt in vereinfachender Darstellung die wesentlichen Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital:
Kriterien |
Eigenkapital |
Fremdkapital |
Haftung |
volle Haftung, mind. i.H.d. Einlage (Pufferfunktion bei Verlusten) |
i.d.R. keine weiter gehende Haftung des Gläubigers (aber: Ausfallrisiko) |
Vergütung |
regelmäßig vollständige Teilnahme an Gewinn und Verlust |
i.d.R. fester Zinsanspruch |
Rückzahlungsanspruch |
nachrangige Auszahlung des anteiligen Anspruchs am Liquidationserlös nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger |
i.d.R. Rückzahlungsanspruch i.H.d. nominell zur Verfügung gestellten Forderungsbetrages |
Mitsprache- und Kontrollbefugnisse |
sehr weitgehende Mitsprache- und Kontrollbefugnisse (Inhaberschaft) |
i.d.R. lediglich Informationsrechte |
zeitliche Verfügbarkeit |
i.d.R. unbegrenzt |
i.d.R. terminiert |
Besteuerung |
erzielter Gewinn wird besteuert mit Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und/oder Einkommensteuer (rechtsformabhängig) |
Zinsen beim Unternehmen steuerlich absetzbare Betriebsausgabe (Einschränkung bei der Gewerbesteuer) |
Bilanzierung |
Bilanzierung als Eigenkapital nach HGB, IFRS und US-GAAP |
Bilanzierung als Fremdkapital nach HGB, IFRS und US-GAAP |