Rz. 36

Der Mandant ist Angestellter und erwarb durch Vermittlung einer Anlageberatungs- und Vermittlungs-GmbH eine Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Versorgungskonzeptes. Nach Angaben des Vermittlers sollte hierbei der Wohnungskauf "sich selbst tragen". Die Wohnung sollte mit einem Vollkredit finanziert werden und sich aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen tragen, so dass keine Zuzahlung erforderlich sei. Eine Mietgarantie wurde von der Verkäuferin, der Firma Insolida GmbH, gestellt.

Die Vermittlung des Mandantenkredites übernahm ebenfalls der Vermittler. Ein direkter Kontakt zwischen ihm und der finanzierenden Bank bestand nicht. Die Immobilie wurde zu 100 % fremdfinanziert. Die Insolida GmbH wurde insolvent.

In der Folge ließ sich die garantierte Miete nicht mehr realisieren. Auch die versprochene Steuerersparnis griff nicht, da der Mandant über kein entsprechend hohes Einkommen verfügte, um die prognostizierten Steuervorteile überhaupt realisieren zu können. Da der Mandant nicht in der Lage war, den Kredit zurückzuführen, betrieb die finanzierende Bank die Zwangsvollstreckung. Für die Immobilie wurde lediglich ein dem Verkehrswert der Immobilie entsprechender Verkaufspreis erzielt, der weit unter dem Kaufpreis und dem Restsaldo des zur Finanzierung aufgenommenen Darlehens lag. Die Bank setzte die Zwangsvollstreckung gegen den Mandanten fort.[138]

[138] Vgl. weiter zu möglichen Fallgestaltungen Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 427, 429 ff.

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