Rz. 91

Die Eheleute M und F haben sich gegenseitig zu alleinigen Vertragserben eingesetzt. M hat zugunsten der gemeinsamen Tochter T eine Lebensversicherung abgeschlossen. T erhält nach Tod des M daraus 200.000 EUR. Da kein nennenswerter Nachlass vorhanden ist, möchte F von T das Geld aus der Lebensversicherung haben.

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