Dieter Trimborn van Landenberg
a) Allgemeines
Rz. 45
Es kann vorkommen, dass zwar das Bestehen einer Lebensversicherung unzweifelhaft und eindeutig dokumentiert ist, aber der Versicherungsschein im Nachlass unauffindbar ist.
Wenn der Versicherungsschein abhandengekommen oder vernichtet ist, bestimmt § 3 Abs. 3 VVG, dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherer eine Ersatzurkunde verlangen kann. Da es sich bei dem Lebensversicherungsschein um ein Legitimationspapier gem. § 808 BGB handelt, wäre es theoretisch denkbar, dass der ursprüngliche Versicherungsschein wieder auftaucht und dann zwei gleichberechtigte Inhaber nebeneinander bei Vorlage der Scheine das volle Recht geltend machen könnten. Um diese Situation zu vermeiden, bestimmt § 3 Abs. 3 S. 2 VVG, dass der Versicherer erst zur Ausstellung einer Ersatzurkunde verpflichtet ist, nachdem die ursprüngliche Urkunde für kraftlos erklärt worden ist.
Rz. 46
Der Versicherungsnehmer bzw. sein Erbe als Rechtsnachfolger hat daher zunächst gem. § 433, 466 ff. FamFG ein Aufgebotsverfahren zum Zweck der Kraftloserklärung zu betreiben.
Rz. 47
Daneben ist die Versicherung über die Unauffindbarkeit des Versicherungsscheins zu unterrichten, um eine Leistung an den nicht berechtigten Inhaber zu verhindern.
b) Muster: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins
Rz. 48
Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins
Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins
An die
_________________________-Lebensversicherung
Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________
Versicherungsnehmer und versicherte Person: _________________________
Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________________. Nachdem mein Mandant Ihnen bereits am _________________________ unverzüglich den Tod der versicherten Person mitgeteilt hat, setze ich Sie nun in Kenntnis darüber, dass der Versicherungsschein im Nachlass des Versicherungsnehmers unauffindbar ist.
Kurz nach dem Tod des Versicherungsnehmers wurde dessen Wohnung von einer oder mehreren Personen aufgesucht, die im Besitz eines Haustürschlüssels gewesen sein müssen. Verschiedene Unterlagen fehlen seither, u.a. auch der Ordner, in dem sich der Versicherungsschein befand.
Auszahlungen an den Inhaber sind daher nicht zu leisten. Sofern Ihnen der Versicherungsschein vorgelegt wird, bitten wir um Bekanntgabe der Identität des Vorlegers, um weitere Schritte zu prüfen.
(Rechtsanwalt)
c) Muster: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins
Rz. 49
Muster 25.10: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins
Muster 25.10: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins
An das
Amtsgericht _________________________
Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens gem. §§ 466 ff. FamFG
des
_________________________
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter: _________________________
Wert: 15.000 EUR
Unter Vollmachtsvorlage beantrage ich namens des Antragstellers,
den Versicherungsschein vom _________________________ der _________________________-Lebensversicherung zu Versicherungsnummer _________________________ für kraftlos zu erklären.
Begründung:
Der Antragsteller ist Bezugsberechtigter aus dem vorgenannten Versicherungsvertrag. Seine Antragsberechtigung ergibt sich insoweit aus § 467 Abs. 2 FamFG
Der Versicherungsnehmer und vormalige Inhaber der Urkunde, Herr _________________________, ist bei einem Wohnungsbrand am _________________________ verstorben. Die gesamte Wohnungseinrichtung und auch der Ordner mit dem Versicherungsschein sind dabei zerstört worden.
Zur Glaubhaftmachung sind dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt:
a) |
eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, in dem die Richtigkeit der antragsbegründenden Tatsachen versichert wird, |
b) |
eine beglaubigte Kopie des Versicherungsscheins aus dem Besitz des Antragstellers, |
c) |
eine beglaubigte Kopie des Schreibens der _________________________-Lebensversicherung, in dem die Bezugsberechtigung des Antragstellers und eine Versicherungssumme i.H.v. 100.000 EUR bestätigt wird, |
d) |
eine beglaubigte Kopie des Polizeiberichts über den Wohnungsbrand, bei dem der Versicherungsnehmer verstarb. |
(Rechtsanwalt)