Testament
Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament:
I. Testierfreiheit
Ich erkläre, dass ich nicht durch Bindungen aus einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder aus einem Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Vorsorglich hebe ich alle bisher von mir getroffenen Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.
II. Erbeinsetzung
Hiermit setze ich meine Tochter _________________________, geb. am _________________________ in _________________________ mit einer Erbquote von _________________________ % über ihrer jeweiligen Pflichtteilsquote und meinen Sohn _________________________, geb. am _________________________ in _________________________ zu restlichen auf 100 % fehlenden Erbquote zu meinen Erben ein. Meine Tochter _________________________ wird jedoch nur nicht befreite Vorerbin, Nacherbe nach meiner Tochter _________________________ wird mein Sohn _________________________, ersatzweise seine Abkömmlinge nach gesetzlicher Erbfolge. Die Nacherbenanwartschaft ist weder übertragbar noch vererblich. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerbin ein. Ein Ersatzvorerbe wird nicht benannt, es gilt die Vorschrift des § 2102 Abs. 1 BGB.
Zu Ersatzerben für meinen Sohn _________________________ bestimme ich dessen Abkömmlinge unter sich nach den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, wiederum ersatzweise _________________________.
III. Teilungsanordnung
Im Wege einer Teilungsanordnung bestimme ich, dass der Erbteil meiner Tochter in Geld abgegolten werden soll. Meinem Sohn _________________________ soll im Rahmen der Erbauseinandersetzung insbesondere das im Nachlass befindliche Immobilienvermögen zufallen. Die Umsetzung der Teilungsanordnungen obliegt dem Testamentsvollstrecker und kann gem. § 2048 S. 2 BGB nach seinem billigen Ermessen (auch dauerhaft) zurückgestellt werden, insbesondere wenn dies im Hinblick auf die Zusammensetzung des Nachlasses wirtschaftlich geboten erscheint.
IV. Testamentsvollstreckung für meine Tochter _________________________
Mit Rücksicht darauf, dass meine Tochter _________________________ wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sein wird, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, insbesondere die ihr durch den jeweiligen Erbfall zufallenden Vermögensteile selbst zu verwalten, ordne ich für den Fall meines Todes für den Erbteil bzw. die Erbschaft von _________________________ Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) auf die Lebenszeit von _________________________ an.
Zum Testamentsvollstrecker benenne ich _________________________, ersatzweise _________________________, wiederum ersatzweise soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen. Der Testamentsvollstrecker ist von den Einschränkungen des § 181 BGB befreit. In der Eingehung von Verbindlichkeiten ist er nicht beschränkt. Der Testamentsvollstrecker erhält eine Vergütung in Höhe von _________________________ % des auf meine Tochter entfallenden Nachlassbruttowerts.
Der Testamentsvollstrecker hat die Erbschaft meiner Tochter _________________________ einschließlich der Erträge und Nutzungen zu verwalten, Geldbeträge möglichst gewinnbringend anzulegen und, falls Immobilien...