Rz. 121
Kann eine Rechtsverletzung nur durch aktives Tun des Verletzers abgestellt werden, so steht dem Betroffenen aus § 33 Abs. 1 GWB ein Beseitigungsanspruch zu. Betroffener ist, wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist; im Bereich der Diskriminierungs- und Behinderungstatbestände sind zu nennen:
▪ | Bei § 19 Abs. 1 und 2 GWB derjenige, der durch den Missbrauch geschädigt wird.[152] |
▪ | Bei § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Diskriminierungsverbot) die Mitbewerber und Abnehmer eines marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmens.[153] |
▪ | Bei § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB (Zwang zur Gewährung von Vorzugsbedingungen) Unternehmen, die vom marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmen zur Gewährung von Vorzugsbedingungen gezwungen werden.[154] |
▪ | Bei § 20 Abs. 3 GWB (Verbot unbilliger Behinderung) kleine und mittlere Wettbewerber, die durch Unternehmen mit überlegener Marktmacht unbillig behindert werden.[155] |
▪ | Bei § 20 Abs. 5 GWB das Unternehmen, das von einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung nicht aufgenommen wird.[156] |
▪ | Bei § 21 Abs. 1 GWB (Boykottverbot) der Verrufene gegen den Verrufer.[157] |
▪ | Bei § 21 Abs. 2 GWB das Unternehmen, dem Nachteile zugefügt oder dem damit gedroht wird, um einen anderen zu einem kartellrechtswidrigen Verhalten zu veranlassen.[158] |
▪ | Bei § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 GWB derjenige, der gezwungen wird, einem Kartellvertrag beizutreten oder sich im Markt gleichförmig zu verhalten.[159] |
Rz. 122
Muster 26.12: Klage auf Belieferung (§ 33 Abs. 1 GWB)
Muster 26.12: Klage auf Belieferung (§ 33 Abs. 1 GWB)
An das Landgericht
– Kammer für Handelssachen (Zivilkammer als Kartellkammer) –
_____
Klage
der Firma A, _____
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: _____
gegen
die Firma B, _____
– Beklagte –
wegen Belieferung (§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, 33a Abs. 1 GWB)
Streitwert: _____ EUR (vorläufig geschätzt)
Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin. Wir erheben Klage und beantragen,
1. | festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist,
|
||||
2. | der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; |
Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, beantragen wir für den Fall des Fristversäumnisses oder des Anerkenntnisses,
die Beklagte durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.
Begründung
Die Klägerin hat als Eigenhändlerin bis vor kurzem die Produkte _____ bei der marktbeherrschenden Beklagten bezogen. Diese hat die Belieferung ohne Angabe von Gründen eingestellt und weigert sich, die Verkäufe an die Klägerin wieder aufzunehmen, obwohl sie im Vergleich mit der Klägerin gleichartige Händler weiterhin beliefert. Die Klägerin macht deshalb einen Anspruch auf Belieferung und Schadensersatz aus §§ 33 Abs. 1, 33a Abs. 1, 20 Abs. 1 GWB geltend.
Für die Klägerin tragen wir vor:
I. | _____ (Darstellung des Sachverhaltes mit entsprechenden Beweisangeboten) | ||||||||||||||||||
II. | In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen:
|
(Rechtsanwalt)
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