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Im Falle einer Änderungskündigung kann häufig der Weg einer anderweitigen Einigung mit Erfolg beschritten werden. Durch die Änderungskündigung macht der Arbeitgeber deutlich, dass er an einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer, wenn auch zu geänderten Arbeitsbedingungen, interessiert ist. Meist wird im Zusammenhang mit der Kündigung nur ein in bestimmter Weise konkretisiertes Änderungsangebot unterbreitet. Oft kann der Arbeitnehmer dieses konkrete Änderungsangebot nicht akzeptieren, sich aber sehr wohl eine anderweitige Änderung der Arbeitsbedingungen vorstellen. Das kann die Basis für eine einvernehmliche Abänderung des Vertrages bilden. Eine solche kann besser im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Änderungskündigung herbeigeführt werden, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien noch nicht durch eine gerichtliche Auseinandersetzung belastet ist.

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