Rz. 129

Der trust ist eine unverzichtbare Rechtsfigur für die Nachlassplanung in England, den USA und allen anderen Staates des anglo-amerikanischen Rechtssystems (Irland, Schottland, Malta, Zypern, Kanada, Südafrika, Australien etc.). Viele Gestaltungsziele lassen sich nur bzw. besonders einfach und effektiv durch den trust erreichen. Für deutsche Erblasser ist der unter Lebenden errichtete trust ein wichtiges Mittel, um die Notwendigkeit eines weiteren Nachlassverfahrens im Ausland zu vermeiden (vgl. hierzu unten USA Rdn 404). Die bisherige Zurückhaltung gegenüber dem Einsatz von trusts in den einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen sollte daher abgelegt werden. Das gilt umso mehr, als immer mehr Staaten in Europa die Haager trust-Konvention ratifiziert haben und damit einen nach englischen oder US-amerikanischen Recht begründeten trust anerkennen, auch wenn ihr eigenes Recht den trust nicht vorsieht (z.B. Luxemburg, Niederlande, Schweiz, Italien).

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