Rz. 406

Gesetzliche Erben sind zunächst die Abkömmlinge des Erblassers. Die Rechte des überlebenden Ehegatten hängen davon ab, welcher Güterstand gilt. In den meisten US-Staaten gilt die Gütertrennung (separate property system). In den separate property system-Staaten erhält der Ehegatte neben den Abkömmlingen eine Erbquote in unterschiedlicher Höhe. Zumeist beträgt diese ⅓ oder ½; in einer zunehmenden Anzahl von Staaten – wie z.B. in Ohio – wird der Ehegatte neben gemeinsamen Abkömmlingen sogar gesetzlicher Alleinerbe. In einigen Staaten erhält der Ehegatte auch einen "Voraus" in Form eines Geldbetrags in bestimmter Höhe. In den sieben – vor allem den vormals zu Spanien gehörenden – Staaten mit Errungenschaftsgemeinschaft (community property system) erhält der überlebende Ehegatte seinen Anteil an der Gütergemeinschaft anstelle eines Erbteils. Freilich erfasst dieser Anteil in einigen Staaten[219] im Fall der Auflösung der Ehe durch Tod die gesamte Gütergemeinschaft.

 

Rz. 407

Pflichtteilsrechte und vergleichbare zwingende Rechte bestehen im Wesentlichen nur zugunsten des überlebenden Ehegatten, ggf. auch zugunsten minderjähriger Kinder.[220] In "pflichtteilssensiblen" Fällen sollte man daher überlegen, durch positive bzw. "negative" Rechtswahl die Erbfolge dem US-Recht zu unterstellen.

[219] Kalifornien, Idaho, Nevada, New Mexico und Washington State.
[220] Ausführlicher Mayer/Süß/Tanck/Bittler, § 19 Rn 583 ff.

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