Rz. 174

Das Fehlen eines "Erben" i.S. des deutschen Rechts bedingt, dass Testamente nach englischem Recht regelmäßig drei Teile enthalten: Die Ernennung eines executor, die Anordnung von Einzelvermächtnissen und schließlich die Verfügung über den nach Abwicklung verbleibenden Rest-Nachlass(residuary estate).

 

Rz. 175

Bei den Vermächtnissen unterscheidet man zwischen solchen über Grundvermögen (device) und solchen über andere Rechte (legacy). Specific devices bzw. specific legacies beziehen sich auf bestimmte im Nachlass befindliche Gegenstände (Stückvermächtnisse). Durch ein general legacy bzw. general device können der Gattung nach bezeichnete Gegenstände zugewandt werden, die sich im Nachlass befinden oder vom executor auf Kosten des Nachlasses zu beschaffen sind. Auch Geldvermächtnisse zählen zu den general devices. Durch residuary legacies bzw. residuary devices werden die nach Erfüllung der anderen Vermächtnisse und Begleichung der auf dem Nachlass lastenden Verbindlichkeiten, Kosten und Steuern zu vollziehenden Vermächtnisse über den gesamten Restbestand verstanden – also über den Teil, der im deutschen Erbrecht den Erben netto verbleiben würde.

 

Rz. 176

Muster 26.33: Testament nach englischem Recht

 

Muster 26.33: Testament nach englischem Recht

Dies ist das Testament und der letzte Wille von _________________________, wohnhaft in _________________________.

[declaration of domicile, vgl. hierzu unten Rdn 392].

Ich widerrufe alle zuvor errichteten Testamente.

Ich ernenne zum executor und trustee meines Testaments Herrn _________________________, wohnhaft in _________________________ und Frau _________________________, wohnhaft in _________________________. Sollten beide oder einer von ihnen nicht in der Lage oder nicht willens sein, zu handeln, so ernenne ich ersatzweise Frau _________________________, wohnhaft in _________________________.

Soweit die Verwaltung des Nachlasses deutschem Recht unterliegt, soll der executor die Rechtstellung eines Testamentsvollstreckers mit der Aufgabe der Nachlassabwicklung haben. Der executor soll das Vermögen verwalten und ohne Beschränkung hierüber auch ohne Zustimmung des anderen executor verfügen können.

Ich vermache mein Vermögen wie folgt:

1. _________________________ an _________________________, wohnhaft in _________________________.
2. Den Betrag in Höhe von _________________________ £ an _________________________, wohnhaft in _________________________.
3. Den übrigen Teil meines Nachlasses vermache ich meinen executors, damit diese meine Schulden, Steuern und Erbfallkosten sowie sonstigen Verbindlichkeiten begleichen und den gesamten Rest (residue) meiner Ehefrau _________________________ auszahlen.

Überlebt meine Ehefrau mich nicht um 28 Tage oder kann dieses Vermächtnis aus einem anderen Grunde nicht vollzogen werden, so vermache ich den gesamten Rest meines Nachlasses denjenigen von meinen Kindern, die mich überleben und das Alter von _________________________ Jahren erreichen, wie folgt:

– mein Sohn Adam 30 %

– meine Tochter Eva 35 %

– mein Sohn Noah 35 %.

Sollte eines der Kinder mich nicht überleben, so erben den ihm zugewandten Anteil seine Abkömmlinge per stirpes.

(Unterschrift Testator)

[Zeugenvermerk]

(Unterschriften der Zeugen)

 

Rz. 177

Komplexere Gestaltungsaufgaben werden durch Einschaltung eines testamentary trust bzw. durch Zuwendungen an einen bereits inter vivos errichteten trust gelöst (hierzu siehe oben Rdn 132).

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