Rz. 338
Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Vermächtnissen sind vielfältig. So können z.B. Vorausvermächtnisse (Prälegate; Art. 486 Abs. 3 ZGB), Untervermächtnisse, Ersatzvermächtnisse, Forderungs-, Nießbrauchs- und Gattungsvermächtnisse (Art. 484 Abs. 1 ZGB) angeordnet werden.
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