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Gem. Art. 1035 c.c. kann ein Testament durch späteres Testament und durch eine notariell beurkundete Erklärung in Gegenwart eines zweiten Notars oder zweier Zeugen ausdrücklich widerrufen werden. Gem. Art. 1036 c.c. ist auch in der Errichtung eines dem Früheren widersprechenden neuen Testaments ein Widerruf zu sehen.

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