Rz. 180
Bemessungs-/Verhandlungsfaktoren sind generell:
▪ | Lebensalter des Mitarbeiters, |
▪ | Dauer des Anstellungsverhältnisses, |
▪ | Höhe des Arbeitsentgeltes (sämtliche Geld- und Sachbezüge), |
▪ | Familienstand des Mitarbeiters, Anzahl unterhaltspflichtiger Personen, Gesundheitszustand, |
▪ | Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt/Lage auf dem Arbeitsmarkt, |
▪ | Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers, |
▪ | Grad/Maß der Sozialwidrigkeit der Kündigung, |
▪ | Verschulden des Mitarbeiters bei der Verursachung der Auflösungsgründe, |
▪ | Verlust verfallbarer Altersversorgungs-Anwartschaften, |
▪ | Ausgleich ideeller Nachteile, wie psychische Belastung und gesellschaftliches Ansehen. |
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