Rz. 180

Bemessungs-/Verhandlungsfaktoren sind generell:

Lebensalter des Mitarbeiters,
Dauer des Anstellungsverhältnisses,
Höhe des Arbeitsentgeltes (sämtliche Geld- und Sachbezüge),
Familienstand des Mitarbeiters, Anzahl unterhaltspflichtiger Personen, Gesundheitszustand,
Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt/Lage auf dem Arbeitsmarkt,
Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers,
Grad/Maß der Sozialwidrigkeit der Kündigung,
Verschulden des Mitarbeiters bei der Verursachung der Auflösungsgründe,
Verlust verfallbarer Altersversorgungs-Anwartschaften,
Ausgleich ideeller Nachteile, wie psychische Belastung und gesellschaftliches Ansehen.

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