Rz. 3
Gegenüber dem Rechtsschutzkunden bzw. rechtsschutzversicherten Mandanten gibt es zwischen der Rechtsschutzversicherung und der Anwaltschaft sich berührende Interessen.
1. Wichtige Aspekte für die Rechtsschutzversicherung
Rz. 4
Für die Rechtsschutzversicherung sind die Kundenzufriedenheit und die optimale und erfolgreiche Abwicklung des Rechtsschutzfalles wichtig. Nicht zu verkennen ist, dass die Rechtsschutzversicherungen durch sog. "Mandatssteuerung" dieses Ziel möglichst weitestgehend erreichen wollen. Seitens der Rechtsschutzversicherung wird gegenüber den kooperierenden Anwaltskanzleien als wichtig dargestellt die Bereitschaft zu kostengünstiger Mandatsabwicklung.
2. Wichtige Aspekte für die Anwaltschaft
Rz. 5
Für die Anwaltschaft ist – wenn auch nicht generell, so doch für den größten Teil der Anwälte – die Kooperation mit der Rechtsschutzversicherung von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kooperation mit einer Rechtsschutzversicherung hat für den Anwalt erkennbar den Vorteil, dass ihm Mandate empfohlen werden. Dies wiederum eröffnet die Chance zu Gebühreneinnahmen. Hierbei ist nicht zu übersehen, dass bei einem rechtsschutzversicherten Mandanten die Sicherheit der Gebührenzahlung garantiert ist. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund einer Mandatsverbindung zu einem rechtsschutzversicherten Mandanten häufig auch auf anderen Bereichen – auch ohne Beteiligung von Rechtsschutz – zusätzliche Mandate.
Rz. 6
Aufgrund dieser Situation ist es verständlich und nahe liegend, dass zwischen der Rechtsschutzversicherung einerseits und Anwaltschaft andererseits effiziente Kooperationen angestrebt werden.
3. Gemeinsame Interessen von Rechtsschutzversicherer und Anwaltschaft
Rz. 7
Gemeinsame Interessen formuliert Schneider:[1]
Rechtsschutzversicherer und Anwaltschaft:
▪ | Gemeinsames Interesse: Zufriedenheit des rechtsuchenden Versicherungsnehmers bzw. Mandanten | ||
▪ | Grundvoraussetzung: Optimale Rechtsdienstleistung
|
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