Rz. 3

Gegenüber dem Rechtsschutzkunden bzw. rechtsschutzversicherten Mandanten gibt es zwischen der Rechtsschutzversicherung und der Anwaltschaft sich berührende Interessen.

1. Wichtige Aspekte für die Rechtsschutzversicherung

 

Rz. 4

Für die Rechtsschutzversicherung sind die Kundenzufriedenheit und die optimale und erfolgreiche Abwicklung des Rechtsschutzfalles wichtig. Nicht zu verkennen ist, dass die Rechtsschutzversicherungen durch sog. "Mandatssteuerung" dieses Ziel möglichst weitestgehend erreichen wollen. Seitens der Rechtsschutzversicherung wird gegenüber den kooperierenden Anwaltskanzleien als wichtig dargestellt die Bereitschaft zu kostengünstiger Mandatsabwicklung.

2. Wichtige Aspekte für die Anwaltschaft

 

Rz. 5

Für die Anwaltschaft ist – wenn auch nicht generell, so doch für den größten Teil der Anwälte – die Kooperation mit der Rechtsschutzversicherung von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kooperation mit einer Rechtsschutzversicherung hat für den Anwalt erkennbar den Vorteil, dass ihm Mandate empfohlen werden. Dies wiederum eröffnet die Chance zu Gebühreneinnahmen. Hierbei ist nicht zu übersehen, dass bei einem rechtsschutzversicherten Mandanten die Sicherheit der Gebührenzahlung garantiert ist. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund einer Mandatsverbindung zu einem rechtsschutzversicherten Mandanten häufig auch auf anderen Bereichen – auch ohne Beteiligung von Rechtsschutz – zusätzliche Mandate.

 

Rz. 6

Aufgrund dieser Situation ist es verständlich und nahe liegend, dass zwischen der Rechtsschutzversicherung einerseits und Anwaltschaft andererseits effiziente Kooperationen angestrebt werden.

3. Gemeinsame Interessen von Rechtsschutzversicherer und Anwaltschaft

 

Rz. 7

Gemeinsame Interessen formuliert Schneider:[1]

Rechtsschutzversicherer und Anwaltschaft:

Gemeinsames Interesse: Zufriedenheit des rechtsuchenden Versicherungsnehmers bzw. Mandanten

Grundvoraussetzung: Optimale Rechtsdienstleistung

Sichert zudem Kosteninteressen des Rechtsschutzversicherers

  • Erfolgreiche Prozessführung führt zu Kostenerstattungen durch Gegenseite
  • Abraten von sinnloser Rechtsverfolgung vermeidet unnötige Prozesskostenrisiken
[1] Schneider, Das rechtsschutzversicherte Mandat – ein Problemfall für den Anwalt, Vortrag auf dem 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen zum Thema "Kommunikation im Kampf ums Recht".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?